Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kameralsustentationsbeitrag

Kameralsustentationsbeitrag

Leistung (Steuer) der Reichsstände in erster Linie zur Bestreitung der Personal- und Sachkosten des Reichskammergerichts
  • die stände des reichs sind verbunden ... ihre jaͤhrlich schuldigen ... kameral-sustentations-beytraͤge in zweyen ... zielern ... in guten münzsorten zu bezahlen
    1791 Malblank,Kanzleiverf. II 520