Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kameralsustentationsbeitrag
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Kameralsustentationsbeitrag
Leistung (Steuer) der Reichsstände in erster Linie zur Bestreitung der Personal- und Sachkosten des Reichskammergerichts
- die stände des reichs sind verbunden ... ihre jaͤhrlich schuldigen ... kameral-sustentations-beytraͤge in zweyen ... zielern ... in guten münzsorten zu bezahlen1791 Malblank,Kanzleiverf. II 520