Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kameralunterbehörde
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Kameralunterbehörde
- wie ... die regierungen berechtiget sind, in angelegenheiten ihres ressorts an cameral-unterbehoͤrden, auftraͤge ... ergehen zu lassen1797 NCCPruss. X 967Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin