Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kameralwald
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Kameralvorschuß
Kameralvorspannpaß
Kameralvorstellung
Kameralvortrag
Kameralvorwurf
Kameralwährung
Kameralwald
zum Kammergut gehörig
- der ort machet für sich eine besondere gemeind aus und hat ... mit denen anderen gemeinden ... im kammeralwald ... den langhalm1786 TrierChr. 10 (1914) 182
- 1807 SammlBadStBl. III 890