Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kameralwaldung

Kameralwaldung

wie Kameralwald 
  • cameral und Heydelberger waldungen 
    1757 Derwein,FlNHeidelb. 113
  • mit dem gehölz ist vorsichtig und sparsam zu wirtschaften, insbesondere in den cameralwaldungen 
    1764 Michel,ForstTrier 69
  • daß alle in den kammeralwaldungen betretene waldexzedenten nach maß des verbrechens mit einer angemessenen leibesstrafe angesehen werden sollen
    1781 HdbchÖstGes. IV 57
  • in zwei kammeralwaldungen die auf dasiger hoheit gelegen, hat die gemeind den langhalm
    1786 TrierChr. 10 (1914) 179
  • 1787 Kurpfalz/Moser,ForstArch. I 30
  • mit der verrechnung der jaͤhrl. forstertraͤgnisse, soll es uͤbrigens genau so gehalten werden, wie es die forstinstruktion vom 12. april 1805 . 21 in hinsicht der churfuͤrstl. kammeralwaldungen enthaͤlt
    1804? RepStaatsVerwBaiern II2 239