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I gezahntes Gerät
II in bildlicher Übertragung
- 1 Nacken, Schopf
- 2 als Grenze dienender Grasstreifen zwischen zwei Grundstücken
- 3 Stengel der Traube
- 4 Rest, der beim Messen von Frucht nicht vom Gemäß abgestrichen wird
hölzernes Gestell, das Schweinen und Ziegen um den Hals gehängt wird, um sie am Durchbrechen der Zäune zu hindern
mit einer Kamme versehen
als Familienname
I ursprünglich Gewölbe
II Baulichkeiten allgemein
III insb. am Hof (II 9)
- 1 Schatzkammer (Silberkammer), Aufbewahrungsraum für Einkünfte und persönliches Vermögen (Schatulle) und das Vermögen selbst; offen zu IV
- 2 fürstliches Privatgemach (Leibkammer), manchmal auch fürstliches Kabinett
IV (zentrale) weltliche (Finanz-)Verwaltung bzw. Behörde; später Kollegium der zur Verwaltung der Staatswirtschaft bestellten Räte und Bedienten; nicht immer scharf zu trennen von Kammer (III); auch Rentkammer
- 1 Kaiser, König, Reich betreffend
- 2 den Territorialherrn betreffend; in Böhmen und Schlesien seit 1526 der Kammer (IV 3 b) unterstellt
- 3 Hofkammer (I) als zentrale (Finanz-)Behörde für Reich und Erblande
- 4 Schatzkammer als zentrale Finanzbehörde für ober- und niederösterreichische Lande König Maximilians I. zu Innsbruck (später unter Aufsicht der Hofkammer [Kammer IV 3])
- 5 Amt eines Kämmerers
- 6 Staatsschuldenverwaltung in der Grafschaft Lippe
V insb. von der territorialen Zentralbehörde abhängige Landes(Provinz-)kammer, sog. Mittelbehörde
- 1 in Österreich zwischen 1500 und 1565 sowie nach 1665 Finanz-, Kriegs- und allg. Verwaltung in den einzelnen Ländern und Ländergruppen, seit 1709 straffer der Hofkammer unterstellt
- 2 in Preußen
- a zunächst Provinzialbehörde für Domänen- und Regalienverwaltung, seit 1723 mit der Regionalbehörde für Kriegs-, Polizei- und Steuerwesen zur Kriegs- und Domänenkammer als regionale Verwaltungsbehörde (Bezirksregierung) mit Jurisdiktionsbefugnissen vereinigt, seit 1808 reine Verwaltungsbehörde
- b im Verwaltungsbezirk der kurmärkischen Kammer: sogenannte "prinzliche Gesamtkammer" zur Verwaltung des Prinzenvermögens (Güter und Ämter), 1737 eingerichtet für die drei jüngsten Söhne Friedrich Wilhelms I.
VI geistliche Finanz- oder Verwaltungseinrichtungen
- 1 landesfürstliche; wie Kammer (IV 2)
- 2 bei klösterlichen Orden und Stiften
- 3 insbesondere beim Deutschen Orden
- 4 päpstlich
VII Einrichtung aus dem städtischen Bereich
- 1
- a Rats-, Amts-, Zunftstube
- b Versammlungsraum der Bürgerschaftsältesten in Riga und die Körperschaft der Landräte und Kreisdeputierten
- 2 städtische Verwaltungs-, insbesondere Finanzbehörde und -kasse
- 3 wie Kaufkammer
- 4 Warenniederlage, Eisen-, Salzkammer
VIII Bezeichnung für eine Stadt, Pfalz oder ein Land
IX im Bergbau und in der Bergverwaltung
- 1 technische Bezeichnung beim Abbau
- 2 örtliche Bergbauverwaltung unter einem Kammergrafen
X ständischer oder parlamentarischer Körper
XI in der Rechtsprechung bzw. Gerichtsorganisation
- 1 Gericht
- a königliches (kaiserliches) Kammergericht (I 1) und seit 1495 auch Reichskammergericht (Kammergericht I 2)
- b fürstliches (landesherrliches) Obergericht
- c Schöffengericht (vgl. unten 2)
- d Femgericht
- e Zunftgericht
- f Gegensatz zu Vierschar (und Niedergericht)
- g städtisches Untergericht,wie Kämmereigericht, Kämmergericht
- 2 Sitz eines Gerichts
XII Gefängnis
XIII umschlossene Abteilung im Weinberg und im Gelände überhaupt
XIV in der Weidmannssprache
(Verbrauchs-) Steueran die Rentkammer zu zahlende Steuer
Beschluß einer Kammer (V 2)
1Acht, die das kaiserliche Kammergericht ausspricht
Flurname
Verwaltung durch eine Kammer (V 2)
I öffentlich bei einer Kammer (V 2) oder Kammergericht bestellter (geprüfter) Sachwalter der Partei zur Informationsaufnahme und Anfertigung der Schriftsätze
Amt des Rechtsberaters der Hofkammer (II) in Bonn unter Kurfürst Max Franzwie Kammersache
I einer, der geschäftliche Angelegenheiten eines Hofes (VIII 4) besorgt
II wie Kammerprokurator
an eine Kammer zu leistende Abgabe"Eigenname in Glarus"; wahrscheinlich vormals einem Stift gehörige Alpe
I in der weltlichen (Finanz-) Verwaltung
- 1 Amt eines Kämmerers
- 2 örtliches Amt zur Verwaltung von Kammergut; Amtsbezirk
- a in Brandenburg-Preußen (zum Oberamt oder Kammer (V 2) ressortierend)
- b andere Territorien
- 3 von einer Kammer (IV 2) oder Kammer (V) abhängiges Amt (auch Amtsbezirk)?
II in der geistlichen Finanzverwaltung
- 1 Amt eines Kämmerers (oder von Kammer (VI 2) abhängiges Amt?) bei Klöstern
- 2 Amt und Amtsbezirk (von Kammer (VI 3) abhängig?) des Deutschen Ordens
- 3 Amt(sbezirk) zur Verwaltung von Kammergut (ehemaliges Königsgut) im Hochstift Bamberg
- 4 kurfürstliche Finanzverwaltung und Stadtgericht
III in der städtischen Finanzverwaltung Amt des Kämmerers
IV Amt eines niederen Kammerbeamten, Kammerdieners (aber auch eines Kammerherrn zum persönlichen Dienst bei einem Fürsten)
Kammeramtmann
, KammeramtleuteAnlage (I) für den Reichskammergerichtsunterhalt
vom Reichskammergericht (= Kammergericht I 2) gewährter Nachlaß am Kammergerichtanschlag
wie Kammeradvokat (II)
an einer fürstlichen Kammer (V 2)
an der fürstlichen Kammer (V 1)
Abschnitt in einer Kammerordnung bzw. die Ordnung selbst
richterlicher Beamter vornehmlich zur Vorbereitung des Zivilprozesses durch Befragung der Parteien
bei der Naturalbesoldung: zum Zweck der Besoldungsberechnung für Naturalien festgesetzter Betrag
Kanzleibedienter bei einer Kammer (IV 2 u. V)
die von einer fürstlichen Kammer gemacht wird
Verfügung einer Kammer (IV oder V)
über Einnahmen und Ausgaben einer Kammer (IV 2)
Ermächtigung durch die Kammer (V 2)
Ballei, die an die Kammer (VI 3) des Hochmeisters zu dessen Unterhalt jährlich eine gewisse Summe zu zahlen hat
Baukostenvoranschlag einer Kammer (IV 2)
von einem Landesherrn abhängiger Bauer, im Unterschied zum Mediatbauer
II wie Hofbediente
IV am Reichskammergericht
II zur persönlichen Bedienung an einem fürstlichen Hof
Finanzbedarf einer Kammer Verfügung einer Kammer (IV u. V 2)
Geldbeitrag
I zu Kammer (IV 2)
(Nutzungs) Gewinn, Ertrag einer Kammer (IV) den Vorschriften des Oberkammeramts (über Sicherstellung von Waisenvermögen) entsprechend
judizielle Entscheidung einer Kammer (V 2)
I Gehalt eines an einer Kammer (V 2) tätigen (hohen) Angestellten
Kassenbestand einer Kammer (V 2) I für Erfordernisse des Hofes; Privatschatulle
II Stadtkasse
städtischer BediensteterEinverständniserklärung einer Kammer (VI)
Verwaltungsbezirk einer Kammer (IV)
auf dem Steuern beziehungsweise Abgaben verzeichnet sind
II am Reichskammergericht
Vorsteher der Kammerboten (I) der Rechnungskammer der Stadt Wien
wie es Brauch bei einer Kammer (IV 2) ist
I Brief einer Schöffenkammer
II bestimmte Art von Wertpapier
AktenGesellschaft, die sich zwecks Aufführung von Schauspielen zusammengetan hat
II von der Ratskammer zusammengestellt, Rechtsvorschriften enthaltend oder die Statuten eines Domkapitels
III städtisches Rechnungsbuch; Einnahmeverzeichnis
II Bedeutung?
auf fürstlichen Kammergütern, die in Burggrafschaften aufgeteilt sindBelastung, Verpflichtung (Bürde II 1) einer fürstlichen Kammer (VI)
wie Kämmereibürger
Amt und Bedienung bei einer Kammer (V 2)
persönliche Bedienung einer Fürstin
Beratschlagung eines Kammerkollegiums (I)
Geschäftsabteilung beziehungsweise Bezirk einer Kammer (IV oder V 2)
ständiger Ausschuß einer Kammer (V 2), für Spezialaufgaben aus Behördenvertretern gebildet
Mitglied einer Kammerdeputation
wie Kammerdeputatus
I allgemein
II an fürstlichen Höfen
- 1 hoher (adliger) Hofbedienter zur Beratung und Bedienung; auch Verwalter der Privatschatulle; manchmal unscharf in II 2 übergehend
- 2 niederer Hofbedienter zur persönlichen Aufwartung
- 3 Ehrenamt, wie Kämmerer (II 5)
IV öffentlich Bediensteter
- 1 bei einer Staatsbehörde
- 2 bei einer Kommune (Kämmerei I oder III)
II Ehefrau [eines Kammerdieners]
Titel eines Musikers am Münchener Hofe, der zugleich politische Missionen übernahmnur Kammerdienern (II) zustehende Tafel
III an die Kammer (IV 2) zu entrichtende Abgabe
Gericht des königlichen Unterkämmerers in Böhmenleitender Bediensteter einer Kammer (IV 2 u. V 2)
II insbesondere zu Kammer (V 2)
wie Kammergut (I) zu der fürstlichen Kammer (IV 2 oder VI?) gehörig
wohl aus der päpstlichen Münze
im Kammerdienst (I)
im Kammerdienst (I)
Gewerbe des Kammmachers
Eigenhöriger einer Kammer (VI)
Einnahme einer Kammer (VII 2)
Organisation und Geschäftsgang einer Kammer (IV 2)
Einwilligung einer Kammer (V 2)
Familienname, von der Berufsbezeichnung für einen Herstellen von Haarkämmen
Kämmerer
, KammererII einer, der Dienst bei der Person eines Fürsten versieht
- 1 in Glossen (eines der vier alten Hofämter?)
- 2 altes Hofamt, seit dem 13. Jh. erbliches Reichslehen in territorialer Verbindung mit dem Markgrafentum Brandenburg, seit 1356 reichsgrundgesetzlich anerkannt (Goldene Bulle); Erzamt
- 3 bei feierlichen Gelegenheiten (zB. Krönungsmahl) ein hoher weltlicher Würdenträger; Ehrenamt
- 4 höhere Hofwürde (in verschiedenen Territorien)
- 5 Titel; kaiserlicher Kämmerer
- 6 wie Kammerdiener (II 1 oder 2)
III Einnehmer, Verwalter; Vorsteher
- 1 Einnahme und Verwaltung von fürstlichen Einkünften
- 2 Vorsteher eines Amts
- 3 einer kirchlichen Gemeinschaft
- a bei einem Bischof
- b bei einem Dom- oder Stiftskapitel (Kapitelwürde)
- c bei der niederen Geistlichkeit
- d bei einem Kloster
- e bei einer religiösen Bruderschaft
- f beim Deutschen Orden
- 4 im städtischen Bereich; in manchen Fällen auch mit anderen Aufgaben betraut
IV im Gerichtswesen
- 1 Richter einer Kammer (XI 1 b)
- 2 (ältester) Richter des Kirchspielgerichts in Fehmarn
- 3 Vorsitzer (Mitglied) eines Kämmereigerichts
- 4 Bediensteter, der für gerichtliche Vorladung und Pfändung sorgt
- 5 bei den Magdeburger Schöffen
- 6 Vorsitzender des bischöflichen Kämmereigerichts in Speyer
VI zum Hofdienst herangezogener Handwerker
VII ländlicher Vorarbeiter
VIII Verwalter der geldlichen Angelegenheiten der Wasserschaften
X Familienname
Untergebener eines Kämmerers (I) Erkenntnis (III 1) einer Kammer (V 2)
Haushaltsplan oder Finanzbestand einer Kammer (IV oder V)
zur Prüfung von Kammerreferendaren
II Stelle zur Erledigung von Kammerexpedition (I)
wie Kammeragent (I) Fakultät für Kameralwissenschaften
Fehlorganisation einer fürstlichen Verwaltung
Gerichtsferien am Reichskammergericht
bei einer Kammer (IV und bes. V 2) und beim Kammergericht (I 2 und II 1) bestellter staatlicher Bediensteter zur gerichtlichen Wahrnehmung staatlich-fiskalischer Interessen, deckt sich weitgehend mit Kammerprokurator(fiskal) bzw. Fiskalprokurator im Unterschied zu Reichhoffiskal beim Reichhofrat
Geldmittel einer Kammer (IV)
Wald, zur Kammer (IV) gehörig
(niedere) Bedienstete im Hofstaat eines (nicht regierenden) bayrischen Herzogs
in der 2Hut (I 4) einer Kammer (IV 2) oder eines Dompropstes stehender Freier?
Freifrau als Kammerfrau?
Hochgerichtsbezirk eines Kammeramts (II 3)
einer Kammer (V 2) geschuldete Fron (I)
Amtsbefugnisse und Pflichten der Bediensteten einer Kammer (V 2)
Quartiermacher, auch mit der Überwachung handwerklicher Arbeiten betraut
Ehefrau beziehungsweise Witwe eines Kammerfuriers
Mitglied einer Schützengilde
hier bei Schätzung von Kammergütern
bei einer Kammer (IV) üblich
II Zahlungen, die eine Kammer zu leisten hat
Kontrollbeamter bei einer KammerGehalt (IV) für Bediente der päpstlichen Kanzlei
wie Kammerforst
I Geld aus der königlichen Münze
II Ausgabeposten im Staatshaushaltsvoranschlag, insb. für Besoldung von Kammerräten
III Einnahme einer Kammer (IV 2)
IV Schatullgeld der Königin
V wie Kammerlinggeld
VI eine in Riga erhobene Abgabe von Waren
hier: Geleit für einen DelinquentenII Berg(bau)behörde
I wie Kammer (XI 1 a)
- 1 königliches (kaiserliches) 1Hofgericht (V 2 c) neben dem alten 1Hofgericht (V 2 a u. b) oder an dessen Stelle
- 2 Reichskammergericht
- 1 fürstlich-weltliches Gericht (1Hofgericht V 3)
- 2 geistliches Gericht
III camera apostolica
IV Gericht eines nichtfürstlichen Herrn
Erkenntnis (III 1) des Kammergerichts (I 2) Entscheidung durch das preußische Kammergericht (II 1 c)
insbesondere zu Kammergericht (I 2 und II 1 c)
Amt(sgewalt) eines Kammerrichters
Stellvertreter eines Kammerrichters (am Reichskammergericht) für den Fall der Abwesenheit oder des Todes
wie Kammergerichtanschlag
Feststellung der Beiträge für das Kammergericht (I 2)
beim Reichskammergericht angenommener und verpflichteter Arzt (zur Versorgung der Mitglieder des Kammergerichts I 2)
Beisitzer des Kammerrichters am Reichskammergericht (Kammergericht I 2); seit Bildung des Senats (zwecks Geschäftsverteilung Anfang des 16. Jh.) Mitglied des Senats
einer, der mit dem Kammergericht (I 2) zu tun hat
wie Kammergerichtassessor
wie Kammerzieler
wie Kammergerichtanschlag
Besoldung der bei einem Kammergericht Beschäftigten
die Anhebung der Besoldung am Reichskammergericht betreffende (Streit-)1Sache (I), Angelegenheit
des Reichskammergerichts
Bediensteter eines Kammergerichts (I 2 und II)
amtliches Schriftstück
Urteils- und Gerichtsbuch des Kammergerichts (I 1) enthaltend
Depositenkasse eines Kammergerichts (II 1 c) betreffend
zur Verwahrung hinterlegten oder übergebenen Geldes am Kammergericht (II 1 c)
wie Kammergerichtdepositenkasse
ständiges Kollegium zur Bearbeitung bestimmter Kammergerichtsachen
Uneinigkeit im Kammergericht (I 2)
am Kammergericht (I 2), bestellt zur Wahrnehmung (reichs-)fiskalischer Interessen, auch Fiskalprokurator genannt
Befreiung von Abgaben und Beschwerden für Kammergerichtspersonen (I)
Frist für Rechtshandlungen am Kammergericht (II 1 c)
Amtstätigkeit beim Kammergericht (II 1 c)
Beitrag zur Erhaltung des Reichskammergerichts
an alle Advokaten und Prokuratoren gerichteter Befehl des Kammergerichts (I 2), die Prozeßführung betreffend
in einem zu einer Kammer gehörigen Gerichtsbezirk gelegener Grund
Währungseinheit bei Abgaben an das Kammergericht (II)
von einem Kammergericht behandelter Rechtsfall
ursprünglich Frakturschreiber (später identisch mit Kompletor und Notar)
Untersuchungsabteilung beim preußischen Kammergericht?
Geschäftsordnung einer Kammergerichtskanzlei (II)
Gebühr beziehungsweise Abgabe (der Stände) an das Reichskammergericht
Direktor der Kammergerichtskanzlei (I)
eine in einer Kammergerichtskanzlei (I) tätige Person
in Dänemark
bei der Kammergerichtskanzlei (I) zur Anfertigung von Kopien und zur Mundierung der Expeditionen
Bedienter in der Reichskammergerichtskanzlei zur Sammlung, Ordnung und Verwahrung der Prozeßakten; Archivar
beim Kammergericht (I 2)
keine
Angelegenheit, die das Reichskammergericht betrifft
in der Kammergerichtsmatrikel festgelegter Unkostenbeitrag der Stände
wie Kammergerichtarzt
Richter oder sonstiger Bediensteter beim Reichskammergericht
beim Reichskammergericht angenommen und verpflichtet als Sekretär in Judizial- und Extrajudizialsenaten, Protokollant in den zugewiesenen Senaten; auch zur Insinuation von Kammergerichterkenntnissen verwendet
Finanzbedarf des Kammergerichts (I 2)
schriftl. niedergelegte Verfassung (Organisation und Verfahren betr.)
I für das Reichskammergericht (Kammergericht I 2)
Spruch des Reichskammergerichts, durch den der Beklagte angehalten wird, ein an ihn ergangenes kaiserliches Mandat zu befolgenam Reichskammergericht; der ältere Pedell führt die Rechnungen des Armensäckels
I auch Kameralperson genannt, bezeichnet jemanden, der seinen Gerichtsstand am Reichskammergericht hat und besondere Freiheiten genießt
Richter und andere Bedienstete des Reichskammergerichts (Kammergericht I 2)Verwalter der zur Unterhaltung des Reichskammergerichts (Kammergericht I 2) bestimmten Reichssustentationskasse sowie die Einnahmen und Ausgaben; ursprünglich von den Ständen präsentiert, später vom Kaiser ernannt
Amt, Behörde des Kammergerichtspfennigmeisters
übergangsweiser Leiter, Verweser der Kammergerichtpfennigmeisterei
Vorschlag und Ernennung der Assessoren am Reichskammergericht
I Vorsitzender eines Senats beim Reichskammergericht (Kammergericht I 2) und Stellvertreter des Kammerrichters
I am Reichskammergericht, neben Kammergerichtsadvokat (II)
I besorgt am Reichskammergericht vorkommende Sekretariatsgeschäfte
II am Kammergericht (II 1 c); Justizbeamter
I beim Reichskammergericht
I allgemein
Ehefrau eines Kammergerichtsrats (II) am Kammergericht (II 1 c)
wie Kammergerichtfiskal
keine
bei einem Kammergericht (II 1 c)
bei einem Kammergericht (I 2 und II 1 c)
Sitzung des Kammergerichts (III)
I Siegel des Reichskammergerichts
Gebührenkasse eines Kammergerichts (II 1 c) Gebührenordnung eines Kammergerichts (II 1 c)
Planstelle an einem Kammergericht (II 1 c und II 2)
zum Unterhalt des Reichskammergerichts
Arbeitsweise und Geschäftsablauf eines Kammergerichts (I 1)
Angelegenheit, die die Unterhaltung eines Kammergerichts (I 2) betrifft
Bediensteter des Reichskammergerichts
von Friedrich dem Großen für Kammergericht (II 1 c) gebraucht
wie Kammergerichtunterhalt
wie Kammergerichtmatrikel
wie Kammergerichtordnung
Geldaufwendung zur Erhaltung des Kammergerichts (I 2)
Anordnung eines Kammergerichts
Tätigkeit des Kammergerichts (I 1)
einem Kammergericht zugehörig
Bedienter an einem Kammergericht
Einrichtung zum Zweck der Überwachung der Gerichtsverfassung, Prüfung von Parteibeschwerden über Kammererkenntnisse und Rechnungsprüfung bezüglich der Einnahmen und Ausgaben am Kammergericht (I); durchgeführt durch vom Kaiser beziehungsweise von den (Kur-) Fürsten abgeordnete Räte, auch mit Visitationsgewalt in einzelnen Justizsachen
abschließender Beschluss, Abschied (VII) einer Kammergerichtsvisitation mit Zusammenfassung der Visitationsergebnisse
wie Kammergerichtvisitationabschied
einzelner Diskussionsgegenstand, zu prüfende Einzelfrage bei einer Kammergerichtvisitation
Klasse der zur Visitation des Reichskammergerichts deputierten Stände
Gesamtheit der mit Kammergerichtsvisitationen zusammenhängenden Angelegenheiten
Gutachten des Kammergerichts (I 2)
für Geldverkehr mit dem Kammergericht (I 2) festgesetzt
wie Kammerziel
wie Kammerzieler
wie Kammerzielerrest
Angelegenheit, für die eine Kammer (IV 2) zuständig ist
I Stubengenosse
II bei den Wollkämmern
Geselle in einer Kammmacherei das auf dem Rathaus aufbewahrte Normalgewicht (sogenanntes Muttergewicht), im Unterschied zum Waagegewicht
einer Münzkammer
am kaiserlichen Hof
in den habsburgischen Ländern Beamter bzw. Richter insbesondere im Bergwesen; leitender Bediensteter der Finanzverwaltung
I allgemein; Definitionen
II insbesondere in
HofdameAbgabe eines Einliegers (III)
Haushaltsplan einer Kammer (IV 2)
I Münze
- 1
- 2 Gulden (VII 3) in Münze
II Umrechnungsmaßstab bei den (Unterhalts)zahlungen der Stände an das Reichskammergericht; wie Kammergerichtgulden
I bewegliches und unbewegliches Gut eines Landesherrn, das bzw. dessen Erträge (Abgaben und Erträgnisse aus Domänen) in erster Linie zur Bestreitung der Ausgaben für fürstliche Hofhaltungen, aber auch für besondere Staatsbedürfnisse dient; Rechtsnatur in der staatsrechtlichen Literatur des 18. u. 19. Jh. umstritten
- 1 Erklärungen in der älteren Literatur beziehungsweise Legaldefinitionen
- 2 "Reichskammergut" beziehungsweise Hausgut des Kaisers und Königs (auch als Territorial- oder Landesherr)
- 3 in landesfürstlichen Territorien
II städtisches Gut?
III "(meist kleiner), vom 'Kammerer' verwalteter Fond, dergleichen die 'Classen (capitel)' der Züricher Geistlichkeit" SchweizId. II 549
"ältere Bezeichnung für die Gewerken zu Vordernberg und Eisenerz" Unger,SteirWsch. 376zur Verwaltung von Kammergut (I)
Frondienst auf einem Kammergut (I)
im Kohlenbergbau
auf einem Kammergut (I) ruhende Last, Ausgabe
Steuer für Kammergut (I)
Forderung eines Kammerguts (I)
Einnahme aus Kammergut (I)
Einkünfte aus Kammergut (I)
II frei käufliche Gasthauskonzession
wie Kammerhandel (I) höchster Beamter der herzoglichen Kammer (IV 2), "oberster Kämmerer"
obere Finanzbehörde
Bediensteter bei einer Kammerkasse (I)
(finanzielle) Verwaltungsführung
Erhebung von (geldlichen) Leistungen (durch) eine Kammer (IV 2)
I Hofamt, aber auch bloßer Titel für hochgestellte (adlige) Persönlichkeiten
II leitender Bediensteter bei einer Kammer(verwaltung)
- 1 als Rechnungsprüfer einer herrschaftlichen Verwaltung
- 2 die Gesamtheit der Mitglieder der Verwaltung der hessischen Rentkammer
III im kirchlichen Bereich
IV mit der Aufsicht über eine Kammer (VII 2) betrauter Ratsherr
V bei Handel und Handwerk
- 1 Tuchhändler (der eine Kaufkammer für Tuchwaren hat)
- 2 ein der erzbischöflichen Kammer in Trier "speziell zugewiesener Handwerker" Keutgen, Aemter u. Zünfte (Jena 1903) 97
VI Mieter eines möblierten Zimmers
Titel und Stellung eines Kammerherrn (I) Verordnung über die Ernennung von Kammerherren (I)?
Ehefrau eines Kammerherrn (I)
Gesamtheit der Kammerherren am kurfürstlich-kölnischen Hofe
Symbol der Kammerherrenwürde
preußischer Taler
Ehefrau eines Kammerherrn (I)
Amt eines Kammerherrn (I)
Miete für Räume
Art Steuer; auch besonderer Beitrag, den ein Land zu den Kosten der Hofhaltung eines Landesherrn und der Unterhaltung der herzoglichen Familie gewährt
II Sitz eines Kammergrafen
Besitzer eines Kammerhofes (I) Hintersasse
I wie Kammerforst
II das Holz aus Kammerholz (I)
einer Kammer leibeigenzu Kammereigen
Kammerhuschier
, Kammerhuissierfür Schutzaufsicht über Juden
mit der Wirtschaftsführung in der Provinz Liegnitz, Brieg u. Wohlau betrauter (hoher) Staatsbediensteter
Einnahmen einer Kammer (IV 2, V 2 und VI 4)
wie Kammerinteresse
II Ratten- und Mäusefänger
Rechnungsjahr einer FinanzkammerGeschäftstagebuch einer Kammer (V 2)
führt das Kammerjournal
wie Kammeragent (I), Kammerfaktor
zur persönlichen Aufwartung bei einer hochgestellten Person
im Dienst hochgestellter Personen, im Rang höher als Kammerfräulein
wie Kammerjungfer
wie Kammerjungfer
Hofcharge; junger Edelmann im Dienst eines Fürsten; Kämmerer (II) und Kammerherr (I)
durch Kammer (V 2)
Verwaltungsgebühr
Staatsbediensteter mit Jurisdiktionsfunktion bei einer Kammer (V 2), seit 1782 Mitglied der Kammerjustizdeputation
auch als Kameraljustiz bezeichnet; in Preußen von den Kammern (V 2) - im Gegensatz zu den durch die Regierung und sonstigen Justizbehörden - geübte Gerichtsbarkeit in justizförmigem Verfahren, seit 1782 durch die Kammerjustizdeputation bei den Kammern (V 2) wahrgenommen
im Zuge der preußischen Justizreform 1782 bei den Kammern (V 2) "zur bearbeitung der sowohl in erster als zweyter instanz fuͤr sie gehoͤrigen [Verwaltungs- und Privat-] justiz-Sachen" konstituiertes Gericht, bestehend aus "denen justitiariis, und zwey ... assistenz-raͤthen als bestaͤndigen mitgliedern", sowie den jeweiligen Kammerpräsidenten und Fachreferenten, das erst nach Verweisung der Sache durch die Kammer tätig wird (1782 HistBeitrPreuß. II 582)
von einer Kammer (V 2) zu entscheidende (öffentlich-rechtliche oder zivilrechtliche) Prozeßsache
Schätzer, Rechnungsprüfer einer Kammer (IV 2 u. V 2)
wie Kammersteuer
Verwaltungsbehörde, auch unter oder bei einer Kammer (IV oder V), urspr. Schreibstube
Dienstvorschrift für eine Kammerkanzlei
Raum zur Verwahrung der Akten einer Kammerkanzlei
Bediensteter in der königl.-österr. Hofkanzlei zur Einnahme, Verwaltung und Verwendung der Taxgelder für Ausfertigung von Briefen sowie zur Registrierung der ein- und ausgehenden Schreiben
Bediensteter einer Kammerkanzlei
Bediensteter einer Kammerkanzlei
I obere Finanzbehörde
II Kasse einer Stadtkammer
III Privatschatulle eines Fürsten
scherzhaft für Kammerjungfer in einer Kammer, also nicht öffentlich, deshalb ungesetzlich abgeschlossener Verkauf von Grundstücken
Klärung einer Rechtssache von seiten des Herrn in seiner Kammer
Lehen der apostolischen Kammer zu Rom
Inhaber eines Kammerklerikats
wie Kammerknecht (II 1)
I Schutzjude (Jude I 1), der an die kaiserliche oder königliche Kammer (IV 1) Schutzgeld entrichten muß
II (nied.) Bediensteter
- 1 an einem Hof (VIII 4)
- 2 bei einer Kammer (Finanzbehörde)
- 3
- 1 von dienst-, fronpflichtigen oder hörigen Personen
- 2 Bedeutung III 1 spöttisch übtr. auf den Kaiser
I entsprechend Kammer (IV-VI)
II am Reichskammergericht
I eingesetzter Ausschuß zur Behandlung bestimmter Rechtsprechungs- oder Verwaltungsangelegenheiten
II Auftrag, der einer Kammerkommission (I) erteilt wird
Bedienter am Hof (VIII 4) für die Kammermusikzuständig für Bauaufsicht und Vermessungswesen
Amt oder Stelle eines Kammerkonsulenten
Verwaltungsbehörde
wie Kammerrechnungkontrolle
II Verfassung des Reichskammergerichts
(befristete) behördliche Genehmigungbeim Reichskammergericht: vgl. 1791 Malblank,Kanzleiverf. I 249
an eine fürstliche Kammer zu entrichtende Kornabgabe
zur Errichtung einer landesherrlichen Leihkasse durch eine Kammer (IV 2)
vor einer Kammer (V 2) zu behandelnder Straffall
am kaiserlichen Hof zu Wien
Flüssigkeitsmaß
Lehre vom Kammerwesen
(nied.) Bediensteter einer Kammer
Kasse einer Kammer (V 1)
wie Kaufladen
Dienstkleidung
I "Wirtschaftseinheit, die ursprünglich im Eigenbetrieb des Grundherren gestanden war und unmittelbar an die Kammer des Grundherren zu zinsen hatte" VGrGörzUrb. 134
II als Ortsname
Besitzer eines Kammerlandes (I) Hofnarr
II Ausgabe einer bestimmten Geldsumme oder von Kammereinkünften (auch Naturalgefällen) zu Lehen aus einer Kammer (III 1 oder IV 1, 2) (Umwandlung eines Lehngutes in jährliche Pension); manchmal auch uneigentliches Lehen, das nach Gefallen des Lehnherrn oder Lehnsmannes aufgesagt werden kann
III für Kammerlehen (II) geleisteter Zins
zur Abgabe als Kammerlehen (II) geeignetLehrling in einer Kammmacherei
beim königlichen Hofstaat
mit Kammermitteln gegründete Geldleihanstalt
Kämmerling
, KammerlingI Inhaber eines Hofamts; Bediensteter eines Fürsten
- 1 höherer Bediensteter, Kammerherr, Schatzmeister; geht unscharf über in I 2
- 2 Kammerdiener
- 3 insbesondere als Übersetzung von cubicularius
II im geistlichen Bereich
III wie Kämmerer (III 4)
IV herrschaftlicher Handwerker (Schneider)
V als Beauftragter der (gerichtlichen) Obrigkeit
VI Höriger; wie Kammerknecht (III)
VII Besitzer eines kleinen Weinguts
wie Kammerlinggeld Handänderungsgebühr, von Vasallen an den Kämmerling eines Lehnsherrn zu erlegen
wie Kammerlinggeld
Gesamtheit der Rechte eines Kämmerlings (I 1)
Kammergewicht
zur Aufbewahrung von Kammerkorn
für einen Hof (VIII 4) arbeitender Maler
an eine fürstliche Verwaltung abzuliefernder Malter Korn
I wie Kammerdiener (II 2)
II niederer Bediensteter einer Finanzkammer
III Bergmann, der der landesherrlichen Kammer direkt unterstand; zu einer Kammer (IX) gehörig
IV "steuerpflichtiger Mann" Lasch-Borchling II 510
V Untermieter
bei der Vermessung von Kammerland gebrauchte Rutewie Kammermaß
Angelegenheit, Beratungsgegenstand einer fürstlichen Kammer
Kammermatrikel
, Kammermatriculain der Kammermatrikel festgesetzte Beiträge zum Unterhalt des Kammergerichts (I 2)
wie Kameralsustentationbeitrag
Nachlaß an dem in der Kammermatrikel festgesetzten [von jedem Reichsstand zu leistenden] Kammergerichtsunterhaltsbeitrag
Höhe der Beiträge zum Unterhalt des Kammergerichts (I 2)
am kaiserlichen Hof, wie Hofmedailleur
wie Kammergerichtarzt
Bauer auf einem Hof, der, zum Domänengut gehörend, einer Kammer (IV 1, 2 oder VI) untersteht
I (höherer) fürstlicher Bediensteter einer Finanzverwaltung, hervorgegangen aus dem Vorsteher einer Kammer (III 1); vereinzelt auch zu persönlichen Diensten herangezogen
- 1 in weltlichen Fürstentümern; allgemein
- a des deutschen Königs (oder Königin)
- b in Österreich
- c in Böhmen-Mähren
- d in Brandenburg-Preußen für die Verwaltung der landesherrlichen Einkünfte (Kameraleinkünfte), auch für auf die Kammer angewiesene Ausgaben verantwortlich, steht unter Kontrolle der Kammerräte
- e im Herzogtum Bayern
- f in der Kurpfalz
- g in verschiedenen anderen (weltlichen) Territorien
- 2 in geistlichen Fürstentümern
II im Bergwesen
III Markt- und Gewerbeaufseher, hier bei Webern
IV als Familienname
wie Kammmacher wie Kammermeisteramt
Kammerfrau, Hofmeisterin
(amtliches) Getreidemaß
Zimmermiete für Übernachtung im Gasthaus
einer der Staatsbediensteten, aus denen sich eine Kammer zusammensetzt
Finanz- oder Sachmittelbestand einer Kammer (IV oder V)
Kommission zur Überprüfung eines möglichen Nachlasses am Kammergerichtanschlag
zum Hofgesinde gehörig
wie Kammermusikant
wie Kammerwährung?
im Konkubinat, unzüchtig leben
zum Hofgesinde gehörender Spaßmacher
Finanzbedarf einer Kammer (V 2)
II insbesondere bei der Münzprägung
wie Kammernutzen besonders Einrichtung unter unmittelbarer Aufsicht des Landesherrn beziehungsweise des Geheimen Consiliums zur Ausschaltung der Kontrolle des Kammerkollegiums über die Hoffinanzen
mit Vorsitz im Kammerkollegium, das an die Stelle der bisherigen beiden preußischen Kammern trat
schlesische Behörde
wie Kammergeschäft
II zum Hofgesinde gehörig
an eine fürstliche Kammer zu leistende Schuld- 1 allgemein
- 2 in verschiedenen Territorien
- 3 insbesondere zu Kammer (IV 4)
Akten einer Kammerkanzlei
der herzoglichen Kammer gehörig
zur Kammer (IV 2) gehörige Personen
schriftliche Erlaubnis einer Kammer (IV 2 und V)
I allgemein
II in Sachsen Paß für Juden, der diesen Wohnberechtigung erteilt
Erlaß einer Kammer (IV 2) I wie Kammerdiener (I)
III am Reichskammergericht (Kammergericht I 2)
Einkommen oder Rente aus einer Kammer (IV 2) Bedienstete an einer Kammer (IV 2 oder V 2)
Münze, hier als Abgabe [an eine Kammer (IV 2)]
Verwalter des Rechnungswesens am Reichskammergericht, ursprünglich von den Reichsständen bestimmt, später vom Kaiser ernannt
zu einer Kammer (IV 2) gehöriges Pferd
Anstellungsurkunde eines Bediensteten an einer Rentkammer
am Kammergericht (I 2)
an die päpstliche Finanzverwaltung zu zahlende Buße
zum Hofstaat gehörig, eine Art Kammerdiener
einzelne Schuldsumme einer Rentkammer
I Vorsitzender an einem Kammergericht bzw. einer Justizbehörde
- 1 allgemein
- 2 wie Kammergerichtspräsident (I)
II bei einer Kammer (V 2)
- 1 in Schlesien
- 2 bei einer württembergischen Rentkammer
- 3 Hofkammerpräsident
- 4 in Brandenburg-Preußen Vorgesetzter der Amtskammer, seit 1723 der Kriegs- und Domänenkammer
- 5 in verschiedenen Territorien
Besoldung eines Kammerpräsidenten (II)
Vorsitz an einer Kammer (V 2)
Forderungen an eine Kammer (IV 2)
zu Kammergericht (I 2)
an einer Kammer (V 2) bestehende Arbeitsrichtlinien
Rechnungsprüfstelle
bei einer Kammer (IV 1 und 2, V 1 und 2) oder am Kammergericht (I 2) bestellter staatlicher Bediensteter zur (gerichtlichen) Wahrnehmung staatlicher (fiskalischer) Interessen, deckt sich weitgehend mit Kammerfiskal oder Kammerprokuratorfiskal
wie Kammergerichtfiskal
Dienststelle des Kammerprokuratoren
zu Tafelgut oder Kammergut (III)
wie Kammerangelegenheit
Arbeitsbericht einer Kammer (V 2)
I (höherer) Bediensteter bei einer fürstl. (Finanz- bzw. Verwaltungs-) Kammer
- 1 allgemein
- 2 in habsburgischen Ländern
- 3 in verschiedenen Territorien
- 4 wie Hofkammerrat
- 5 in Preußen bei der sogenannten "prinzlichen Gesamtkammer"
- 6 Kirchenrat (I 1) bei einer geistlichen Kammer in Württemberg zur Verwaltung des Kirchenguts
II als (kollegiale) Behörde
III Sitzung
Gattin eines Kammerrats (I) I Beratungsraum des Kammerrats (II)
II Behörde
I Ressort einer Kammer (IV 2)
II Einzelabrechnung einer Kammer (IV 2)
Rechnungsprüfungsstelle einer Kammer (V 2) I Einkommen einer Kammer (IV 2)
II Abgabe an Kammer (IV 2)
- 1 Reichskammergericht
- 2 sonstiges, insbesondere Kammergericht des böhmischen Königs
- 3 Militärgericht mit Befugnissen eines ordentlichen Gerichts
- 4 von einer Schöffenkammer
IV im Handwerk
Anwalt an einem Kammergericht ausführliche Berichterstattung in einer fürstlichen Kammer
Kammerreferendar
, Kammerreferendarius(niederer) Bediensteter an einer Kammer (V 2 oder IV 2)
Geschäfts- oder Organisationsordnung einer Kammer (V 2 oder IV 2)
wie Kammerreglement
einer herrschaftlichen Kammer gehöriges Gelände
berittener Bote
Bediensteter einer Hofkammer?
Bediensteter einer Hofkammer
wie Kammerrechnung (II)
Berichterstattung beziehungsweise Gutachten
wie Kammereinkünfte
Rechnungsstelle einer Kammer (V 2)
Vorstand einer Kammerrentei?
Vorstand einer Kammer (V 1 oder IV 3?)
Verordnung oder Befehl einer Kammer (IV 2 oder V 2)
förmlicher Beschluß einer Kammer (IV 2 oder V 2)
Verwaltungsabteilung
finanzielle Außenstände beziehungsweise Forderungen einer Kammer (V 2)
rückständige Kammerzieler
an eine Kammer (IV) zu leistender Zahlungsrückstand
Einkünfte einer Kammer (V 2 und IV 2)
(niederer) Kammerbediensteter
an einem Kammergericht; insb. oberster Richter des Reichskammergerichts (Kammergericht I 2), vom Kaiser ernannt
wie Kammergerichtamtverweser
wie Kammergerichtamtverweser
wie Kammergerichtassessor
Besoldung eines Kammerrichters
Verpflichtung, Vereidigung eines Kammerrichters
Besoldung eines Kammerrichters; zu Kammergericht (I 2)
Frondienst für eine Kammer
Flächenmaß für Weinland
Verwaltungsangelegenheit; im Unterschied zu Justizsache
Kasse einer Kammer (IV oder V)
Gehaltsvoranschlag eines Kammerbedienten (I)
wie Kammerschatz (II)
wie Kammerordnung
I Hort
II Abgabe, Steuer
eine Art Kammersteuer II Schuldschein
Attribut eines Kammerherrn bzw. einer Kammerfrau Familienname (einer, der Weberkämme herstellt)
Hof-, Leibschneider
im schriftlichen Geschäftsverkehr einer Kammer
Kammerschreiber
, KämmerschreiberI Bediensteter an einem fürstlichen Hof für Kanzleiarbeit, Rechnungswesen oder bei der Verwaltung von Kammergut dem 1Kammermeister (I) beigegeben
- -- beim holsteinischen Geheimen Rat
IV als Familienname
I allgemein
II in Österreich
III württembergische Behörde zur Verwaltung des herzöglichen Familienfideikommisses
IV in Hessen
in Württemberg herzogliches Familienfideikommißvermögen, Kammergut unter der Verwaltung der herzoglichen RentkammerGesamtheit von Kammerschreibereigütern?
Kammerschreibereiort
, Kammerschreibereiortschafthat in der Regel Sitz und Stimme im Rentkammerkollegium
Amtspflicht eines Kammerschreibers (I)
Aktenstück einer Kammer (V 1)
Flächenmaß
II Verbindlichkeit gegenüber einer Kammer (IV 2)
Übernahme einer Forderung gegen die Kammer (V 1) wie Kammerschulden (II)
wie Kameralschule
Domschüler zur persönlichen Bedienung eines Bischofs (Papstes)
fürstliches Geheimsiegel für Kammersachen
Kammersekretär
, KammersekretariusII an der Spitze der Kammerkanzlei eines Geheimen Rats
III Hofkammersekretär
landwirtschaftliche BesitzeinheitMakler für Wechselgeschäfte einer Kammer (IV 2)
wie Kammerurteil
Stellungnahme einer Kriegs- und Domänenkammer zu einer bestimmten Angelegenheit
niederer Bediensteter beim Garderobepersonal im königlichen Hofstaat
II Sitzung einer päpstlichen Kammer
wie Kammerselde wie Kammersekret
"fürstliches Gespann"
an eine Kammer zu entrichtende Gebühr
Stelle zur Entgegennahme von Sportelzahlungen
nach bestimmten Grundsätzen organisierte Staats- beziehungsweise Finanzverwaltung
einem Kammerstaat zugehörig, angehörend
I Stab eines Kämmerers (I)
I allgemein Amt
Abgabegeistliches Kammergut?
Behördensprache
zum Besuch einer Universität gewährtes Stipendium
II städtische Behörde
Erbrecht des Fiskusalle zum Kammergerichtsunterhalt getroffenen Anstalten
(Zins- und Einnahme-) Register des Speyerer Kämmerers (IV 6)
Diener an einer Hoftafel
Sitzungstag (auch öffentlich)
III Gerichtstag der Schöffen
verächtliche Bezeichnung einer (kupplerischen) Kammerfrau nach der Kammertaxe (I) festgelegter Preis
Holzbezugsberechtigung einer Person, die eine Kammer (II) bewohnt
II Tafel für Bedienstete an einem fürstlichen Hof
Handwerker am kaiserlichen HofFlächenmaß
wie Kammerdiener (II 2)
Rechnungsformular einer Kammer
im Unterschied zu Hof- und Landestrauer
niederer Hofbedienter
feine Leinwand; nach Cambrai, deutsch früher Kamerich genannt, wo es hergestellt wurde
Amt eines Kämmerers
niederer Bedienter
türkischer Kammerdiener (II 2)
Tapete, die bei besonderen Anlässen aufgehängt wird
(finanzielle) Verhältnisse bei einer Kammer (IV 2)
Zerrüttung eines Kammerwesens (I)
zu Kammer (IV 2) gehörige Person
Abhängigkeit von einer Kammer (V 2)
Urteil des Reichskammergerichts
Bauer auf dem Altenteil
Änderung in der Organisation des Kammerwesens
wie Kammerverfügung
Organisation, Einrichtung einer Kammer
II des hamburgischen Kämmereiwesens
Verpachtung von Kammergut (I) Bedeutung?
Schuldverschreibung einer Kammer (IV 2)
II städtisch
Bedienter einer Kammer (V 2) Verwaltungsbezirk, benannt nach der Einteilung eines Kammeramts (II 3) in vier Gebietsteile
Bezirksvorsteher; zu Hofkammer (I)
Hofmusiker
Hofmusiker
wie Kammergerichtvisitation
zu Kammer (IV 2 oder V 2)
I (behördlich) bestellter Vormund
"Amt zur Verwaltung von Kammergütern in einem Landesbezirk; auch dieser Verwaltungsbezirk selbst" DWB. V 131 urk.?durch eine Kammer (V 2) ausgestellter Paß, der zur Anforderung von Vorspann berechtigt
Bediensteter
I fürstlicher Reisewagen, auch zur Beförderung von Gegenständen des fürstlichen Haushalts
II bedeckter Pack- und Reisewagen in städtischem Dienst oder bei Militäreinheiten
IV Brautwagen mit einem Teil der Aussteuer
für den Zahlungsverkehr mit einer Kammer (IV 2) und Kammergericht (I 2) bestimmtzum Kammergut (I?) gehöriger Wald
wie Kammerwald
II der Strafhoheit des Rentmeisters entzogene (leichtere) Vergehen höhergestellter Personen, die mit einem Straf(ermäßigungs)antrag vom Rentmeister an die Hofkammer weiterzuleiten und von dieser zu bestrafen waren
wie Kammerdiener (II 2), Kammerwächter Gerichtsbote, -diener
Abwasser
I wie Kammerfrau
III Hebamme, Säugamme oder Kindbettwärterin?
IV als Familienname im Elsaß
Langsamkeit im Abwickeln von Kammergeschäften II wie Kämmereiwesen
Teil der Staatswirtschaftwie Kameralwissenschaft
das Kammerwesen betreffend
I für die geheimen Kassengefälle, im Unterschied zum Universalzahlamt
zu Kammerzahlamt oder Kammer (IV 2) Zahlung an oder durch eine Kammer
am kaiserlichen Hof
Kamm(m)acherzunft
wohl heimliches Gelage?
Abgabe an eine Kammer
Stempel einer Kammer
wie Kammerweitläufigkeit
1548 eingeführte Reichssteuer zur Erhaltung des Reichskammergerichts, als Matrikularsteuer aufgebracht
wie Kammergerichtanschlag
wie Kammeranschlagmoderation
wie Kammerzielerrestant
wie Kammermatrikel, Kammergerichtmatrikel
Summe der Unterhaltsbeiträge für das Reichskammergericht
rückständige Kammerzieler, wie Kammerrest
wie Kammerzielerrest
wie Kammerzielerrest
I Mietzins
III an eine Stadt zu entrichtende Abgabe
Urkunde über die Abtretung von Kammerzins (II) Erlaß, Verordnung
wie Kammerzirkularorder
wie Kammerzirkularorder
wie Kammerjungfer
Abgabe an eine Kammer
Zolleinnehmer
wie Kammerauskultator
an eine Kammer (IV 2) abzuführender Anteil von Steuereinnahmen
Finanzverhältnisse einer Kammer (IV 2)
zum Hofstaat gehörig
Trinkgeld, das beim Verkauf von Vieh dem Knecht bezahlt wird
bestimmte Tucher- beziehungsweise Weberarbeit
I allgemein als Berufsbezeichnung; Art des Handwerks
II vornehmlich in obrigkeitlichen Vorschriften und Zunftartikeln über die zünftige Organisation
III (in Vorschriften betreffend) die Zunft als Produktionsgenossenschaft
- 1 Materialvorkaufsrecht
- 2 Kammherstellung
- 3 Verkauf
- a allgemein
- b auf Jahrmärkten (Standgeld, Zoll, Zeitbestimmung)
- c Preisfestlegung
- d Verbot von Preisabsprachen
- 4 Lohn und Pension
IV Steuerpflicht
V als Familienname
ZunftvorstandHandwerksordnung; wie Kammmacherordnung
Handwerkszweig beziehungsweise Handwerksbetrieb der Kammmacher
Innung der Kammmacher
Zunft der Kammmacher
Rad mit Zähnen, Zapfen, zB. im Mühlengetriebe (Zeichen der Müllerzunft; Meisterstück eines Müllers); auch als Martergerät
Handwerker, der die Wolle zum Spinnen vorrichtet, Wollkämmer
amtliche Schau
Handwerker, der Webkämme herstellt
das Herrichten, Waschen, Entfetten der Wolle
Hersteller von Hohl-, Firstziegeln
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