Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kamme

Kamme

hölzernes Gestell, das Schweinen und Ziegen um den Hals gehängt wird, um sie am Durchbrechen der Zäune zu hindern
  • die champen soll dreyer schuech lang sein
    oJ. Österreich/GrW. III 683
  • die khambe soll drey örther haben und yedes orth ainer daumblang machen
    oJ. Hinterseer,Gastein 387
unter Ausschluss der Schreibform(en):