Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): kammen
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Kamme
Kämmeler
kammen
mit einer Kamme versehen
- ain schwein, so durchgeet, soll gekhempt werdenoJ. Österreich/GrW. III 683Faksimile (ca. 274 KB)
- sollen die ... schwein ... geringelt und gekhampt werdenoJ. Hinterseer,Gastein 384