Kammer

ursprünglich Gewölbe
Baulichkeiten allgemein
    kleines (einräumiges?) Haus, wie Gadem (I)
    im (Wohn-) Haus
      Wohn-, Schlafraum
        allgemein
        im Arbeitshaus, Spital uä.
      Vorratskammer
      Abtritt
    Paramenten-, Prunkkammer
insb. am Hof (II 9)
    Schatzkammer (Silberkammer), Aufbewahrungsraum für Einkünfte und persönliches Vermögen (Schatulle) und das Vermögen selbst; offen zu IV
    fürstliches Privatgemach (Leibkammer), manchmal auch fürstliches Kabinett
(zentrale) weltliche (Finanz-)Verwaltung bzw. Behörde; später Kollegium der zur Verwaltung der Staatswirtschaft bestellten Räte und Bedienten; nicht immer scharf zu trennen von Kammer (III); auch Rentkammer
    Kaiser, König, Reich betreffend
    den Territorialherrn betreffend; in Böhmen und Schlesien seit 1526 der Kammer (IV 3 b) unterstellt
    Hofkammer (I) als zentrale (Finanz-)Behörde für Reich und Erblande
      zu Innsbruck
      zu Wien
    Schatzkammer als zentrale Finanzbehörde für ober- und niederösterreichische Lande König Maximilians I. zu Innsbruck (später unter Aufsicht der Hofkammer [Kammer IV 3])
    Amt eines Kämmerers
    Staatsschuldenverwaltung in der Grafschaft Lippe
insb. von der territorialen Zentralbehörde abhängige Landes(Provinz-)kammer, sog. Mittelbehörde
    in Österreich zwischen 1500 und 1565 sowie nach 1665 Finanz-, Kriegs- und allg. Verwaltung in den einzelnen Ländern und Ländergruppen, seit 1709 straffer der Hofkammer unterstellt
    in Preußen
      zunächst Provinzialbehörde für Domänen- und Regalienverwaltung, seit 1723 mit der Regionalbehörde für Kriegs-, Polizei- und Steuerwesen zur Kriegs- und Domänenkammer als regionale Verwaltungsbehörde (Bezirksregierung) mit Jurisdiktionsbefugnissen vereinigt, seit 1808 reine Verwaltungsbehörde
      im Verwaltungsbezirk der kurmärkischen Kammer: sogenannte "prinzliche Gesamtkammer" zur Verwaltung des Prinzenvermögens (Güter und Ämter), 1737 eingerichtet für die drei jüngsten Söhne Friedrich Wilhelms I.
geistliche Finanz- oder Verwaltungseinrichtungen
    landesfürstliche; wie Kammer (IV 2)
    bei klösterlichen Orden und Stiften
    insbesondere beim Deutschen Orden
    päpstlich
Einrichtung aus dem städtischen Bereich
      Rats-, Amts-, Zunftstube
      Versammlungsraum der Bürgerschaftsältesten in Riga und die Körperschaft der Landräte und Kreisdeputierten
    städtische Verwaltungs-, insbesondere Finanzbehörde und -kasse
      überhaupt
      Bezeichnung ständiger behördlicher Ausschüsse in Bern
    Warenniederlage, Eisen-, Salzkammer
Bezeichnung für eine Stadt, Pfalz oder ein Land
im Bergbau und in der Bergverwaltung
    technische Bezeichnung beim Abbau
    örtliche Bergbauverwaltung unter einem Kammergrafen
ständischer oder parlamentarischer Körper
    in Plänen zur Organisation des Deutschen Bundes
    in den Verfassungen des Frühkonstitutionalismus
in der Rechtsprechung bzw. Gerichtsorganisation
    Gericht
      königliches (kaiserliches) Kammergericht (I 1) und seit 1495 auch Reichskammergericht (Kammergericht I 2)
      fürstliches (landesherrliches) Obergericht
      Schöffengericht (vgl. unten 2)
      Femgericht
      Zunftgericht
      Gegensatz zu Vierschar (und Niedergericht)
      städtisches Untergericht,wie Kämmereigericht, Kämmergericht
    Sitz eines Gerichts
Gefängnis
umschlossene Abteilung im Weinberg und im Gelände überhaupt
in der Weidmannssprache