Kammer
Kammer
ursprünglich Gewölbe
insb. am Hof (II 9)
Schatzkammer (Silberkammer), Aufbewahrungsraum für Einkünfte und persönliches Vermögen (Schatulle) und das Vermögen selbst; offen zu IV
fürstliches Privatgemach (Leibkammer), manchmal auch fürstliches Kabinett
(zentrale) weltliche (Finanz-)Verwaltung bzw. Behörde; später Kollegium der zur Verwaltung der Staatswirtschaft bestellten Räte und Bedienten; nicht immer scharf zu trennen von Kammer (III); auch Rentkammer
Kaiser, König, Reich betreffend
den Territorialherrn betreffend; in Böhmen und Schlesien seit 1526 der Kammer (IV 3 b) unterstellt
Hofkammer (I) als zentrale (Finanz-)Behörde für Reich und Erblande
zu Innsbruck
zu Wien
Schatzkammer als zentrale Finanzbehörde für ober- und niederösterreichische Lande König Maximilians I. zu Innsbruck (später unter Aufsicht der Hofkammer [Kammer IV 3])
Staatsschuldenverwaltung in der Grafschaft Lippe
insb. von der territorialen Zentralbehörde abhängige Landes(Provinz-)kammer, sog. Mittelbehörde
in Österreich zwischen 1500 und 1565 sowie nach 1665 Finanz-, Kriegs- und allg. Verwaltung in den einzelnen Ländern und Ländergruppen, seit 1709 straffer der Hofkammer unterstellt
in Preußen
zunächst Provinzialbehörde für Domänen- und Regalienverwaltung, seit 1723 mit der Regionalbehörde für Kriegs-, Polizei- und Steuerwesen zur Kriegs- und Domänenkammer als regionale Verwaltungsbehörde (Bezirksregierung) mit Jurisdiktionsbefugnissen vereinigt, seit 1808 reine Verwaltungsbehörde
im Verwaltungsbezirk der kurmärkischen Kammer: sogenannte "prinzliche Gesamtkammer" zur Verwaltung des Prinzenvermögens (Güter und Ämter), 1737 eingerichtet für die drei jüngsten Söhne Friedrich Wilhelms I.
geistliche Finanz- oder Verwaltungseinrichtungen
landesfürstliche; wie Kammer (IV 2)
bei klösterlichen Orden und Stiften
insbesondere beim Deutschen Orden
päpstlich
Einrichtung aus dem städtischen Bereich
wie Kaufkammer
Warenniederlage, Eisen-, Salzkammer
Bezeichnung für eine Stadt, Pfalz oder ein Land
im Bergbau und in der Bergverwaltung
technische Bezeichnung beim Abbau
örtliche Bergbauverwaltung unter einem Kammergrafen
in der Rechtsprechung bzw. Gerichtsorganisation
Gericht
königliches (kaiserliches) Kammergericht (I 1) und seit 1495 auch Reichskammergericht (Kammergericht I 2)
fürstliches (landesherrliches) Obergericht
Schöffengericht (vgl. unten 2)
Femgericht
Zunftgericht
Gegensatz zu Vierschar (und Niedergericht)
städtisches Untergericht,wie Kämmereigericht, Kämmergericht
Sitz eines Gerichts
Gefängnis
umschlossene Abteilung im Weinberg und im Gelände überhaupt
in der Weidmannssprache