Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammerabgabe
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Kammerabgabe
(Verbrauchs-) Steuer
- denen generals ... ist die immunität von denen wegen ihrer zur eigenen konsumtion einbringenden fremden weine zu entrichtenden kammerabgaben, ... ohne einschränkung ... auf ein gewisses quantum, angediehen1793 Schwarz,LausWB. III 366Faksimile (ca. 139 KB)