Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammerabschied
Artikel davor:
Kämmeler
kammen
Kammenscherper
Kammenschmied
(Kammenschürfer)
Kammer
1Kämmer
2Kämmer
Kammerabgabe
Kammerabgift
Kammerabschied
Beschluß einer Kammer (V 2)
vgl.
Abschied (IV),
Kammerurteil
- tuchmachere zu S., daß sie von ihren selbst tüchern sollen zoll geben; appelliren von dem kammerabschied1645 ProtBrandenbGehR. III 10Faksimile - in Google Books