Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammeramtmann

Kammeramtmann

, Kammeramtleute

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I (höherer) Bediensteter einer Kammer 
II
  • es sollen auch herr kammergraff vnd andere kammeramptleute, auch ein ersamer richter ... einen pergkmeister ... hilfflich sein
    1537 Wenzel,Magy.bány. 290
unter Ausschluss der Schreibform(en):