Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammeraufrechnungspreis

Kammeraufrechnungspreis

bei der Naturalbesoldung: zum Zweck der Besoldungsberechnung für Naturalien festgesetzter Betrag
  • die besoldungen ... sind ... bei fixen naturalbesoldungen nach den kammer-aufrechnungs-preisen ... anzusetzen
    1809 SammlBadStBl. III 87