Kammerbauer
Kammerbauer
von einem Landesherrn abhängiger Bauer, im Unterschied zum Mediatbauer
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cammerbauern ... sind dieienigen bauern, welche auf den eigentuͤmlichen aekkern des landesherrn frohnen leisten muͤßen, mithin in so weit unter den befehlen der cammer stehen1782 Scheidemantel,Repert. I 468 Faksimile
- 1785 Fischer,KamPolR. I 770 Faksimile
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kammer-bauer, ist an einigen orten eine benennung der immediat-bauern1785 Krünitz,Enzykl. 33 S. 206 Faksimile
- 1799 Hagemann,PractErört. II 32 Faksimile
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die ersteren [unmittelbaren] nennt man herrschaftliche oder cammer-bauern; weil sie nicht nur das, was sie als unterthanen steueren, sondern auch alles, was sie als bauern leisten muͤssen, dem lande und landesherren oder seiner cammer zu entrichten haben1806 Runde,PrR.⁴ 464