Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammerbeitragsgeld

Kammerbeitragsgeld

  • [vermutlich haben wir in einem Teil dieser Zahlungen des Tübinger Amts die sogenannten] freiwilligen kammer beitragsgelder [vor uns, die zur Bestreitung des unmittelbaren herrschaftlichen Bedarfs bestimmt waren]
    18. Jh. Schempp,FinanzhTüb. 77