Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammerbenutzung

Kammerbenutzung

(Nutzungs) Gewinn, Ertrag einer Kammer (IV) 
  • kammerbenuzung der ... baͤder obschon ... fuͤr den gebrauch der ... baͤder ... nichts bezahlt wird, so zieht doch die kammer ... durch verpachtung, accise, vermiethungen u.s.w. allerlei einkuͤnfte
    1785 Fischer,KamPolR. III 10