Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammerbenutzung
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Kammerbefehl
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Kammerbeiaufwärter
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Kammerbeitragsgeld
Kammerbenutzung
(Nutzungs) Gewinn, Ertrag einer Kammer (IV)
- kammerbenuzung der ... baͤder obschon ... fuͤr den gebrauch der ... baͤder ... nichts bezahlt wird, so zieht doch die kammer ... durch verpachtung, accise, vermiethungen u.s.w. allerlei einkuͤnfte1785 Fischer,KamPolR. III 10Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)