Kammerbesoldung
Kammerbesoldung
I
Gehalt eines an einer Kammer (V 2) tätigen (hohen) Angestellten
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wir vermuthen, daß e.k.m. hohe willensmeinung nicht sein werde solche kammerbesoldung der regierung zufließen zu lassen1735 ActaBoruss.BehO. V 1 S. 787
II
Bezüge des kaiserlichen Prinzipalkommissars aus einer Kammer (IV 1)
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der jezige principal-commissarius ... geniesset jaͤhrlich 24000 fl. rheinisch alte cammerbesoldung1731 Moser,Reichstage I 129 Faksimile