Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammerbogen

Kammerbogen

auf dem Steuern beziehungsweise Abgaben verzeichnet sind
  • durch dies mittel sehe man von jahr zu jahren vf den gestempelten kammerbogen, quantitaten [!] et qualitatem der bohlen, sambt aller darauf hafftenden ordinaripflicht, pfluchstewer, ... oder was mehr dahin gehörig; ein idtweder vnterthan, erlerne aus seinem bogen, wozu er eigendlich verbunden
    1666 ZSchleswHolst. 3 (1873) 246
unter Ausschluss der Schreibform(en):