Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammerbogen
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auf dem Steuern beziehungsweise Abgaben verzeichnet sind
- durch dies mittel sehe man von jahr zu jahren vf den gestempelten kammerbogen, quantitaten [!] et qualitatem der bohlen, sambt aller darauf hafftenden ordinaripflicht, pfluchstewer, ... oder was mehr dahin gehörig; ein idtweder vnterthan, erlerne aus seinem bogen, wozu er eigendlich verbunden1666 ZSchleswHolst. 3 (1873) 246