Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): kammerbräuchig

kammerbräuchig

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wie es Brauch bei einer Kammer (IV 2) ist
  • weil wir [Johann Friedrich von Württemberg] ... nicht ohne vnsern ... schaden, bißher den cammerbraͤuchigen abgang in fruͤchten und wein ... gar zu reichlich passieren lassen
    1624 Reyscher,Ges. XVI 1 S. 362