Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammerburggraf

Kammerburggraf

auf fürstlichen Kammergütern, die in Burggrafschaften aufgeteilt sind
  • bestehet dieses fürstentumb 1.) in einem ... landescollegio, worinnen ... die landeseltesten den ersten platz und entlich der k. cammer-burggraf ... dann der k. stifts-verwalter den vorzug haben
    um 1740 CDSiles. 27 S. 351
unter Ausschluss der Schreibform(en):