Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammerdiener
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bdv.:
Kammerwart
vgl.
Kameraldiener,
Kammerbediente,
Kammerbedienung (II),
Kammerbewarter,
Kammerdame,
Kammerdienerin,
Kammerdieneroffizier,
Kammerdienerschaft,
Kammerdirne,
Kämmereidiener,
Kämmerer,
Kämmererin,
Kammerfrau,
Kammerfrauenmensch,
Kammerfräulein,
Kammerfurier,
Kammergehilfe,
Kammergesinde,
Kammergräfin,
Kammerheiduk,
Kammerheizer,
Kammerherr,
Kammerherrentafeldiener,
Kammerhusar,
Kammerhuschier,
Kämmerierer,
Kämmerierin,
Kammerjunge,
Kammerjungfer,
Kammerjungfernmagd,
Kammerjungfrau,
Kammerjunker,
Kammerkapellendiener,
Kammerlakai,
Kammerlappen,
Kämmerling,
Kammermädchen,
Kammermagd,
Kammermägdlein,
Kammermaler,
Kammermann (I),
Kammermeisterin,
Kammermensch,
Kammermohr,
Kammermusikant,
Kammernarr,
Kammeroffiziant (II),
Kammerpage,
Kammerportier,
Kämmersche,
Kammerschneider,
Kammertafeldiener,
Kammertrabant,
Kammertruhenknecht,
Kammertürke,
Kammerwächter,
Kammerwagenführer,
Kammerwagenknecht,
Kammerwärter,
Kammerweib (I),
Kammerzofe,
Kammerzwerg
I
allgemein
- wann sich kammerdiener oder andere, deren amt es nicht ist, dergleichen in den ordentlichen rath gehörende sachen ihrer kais. mt. fürzutragen unterstehen1611 Fellner-Kretschmayr II 378Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- cammer-diener. ob derselbe, nach dem absterben seines herrn, de iure, eine action moviren koͤnne, daß ihm die guarderobbe und andere ansehnliche pretiosa, invitis heredibus, in testamenta institutis, gelassen werden muͤsten1754 Hempel,JurLex. VI 1074
- 1766 Roller,EinwDurlach Tab. 210
- der cammerdiener J.C.W. behält seine besoldung gantz biß an sein end1776 JbGoetheG. 11 (1925) 35
- 1815 WirtRealIndex II 57
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- 1821 Pestalozzi,Werke IX 496
II 1
hoher (adliger) Hofbedienter zur Beratung und Bedienung; auch Verwalter der Privatschatulle; manchmal unscharf in II 2 übergehend
- unser marschalckh [soll] ... unser hofgesindt, edel und unedel ... zestraffen ... und ... aufzenemen macht haben ... niemandts ausßgenommen ... dann allain unsere räth, caplän und cammerdienerum 1520 Strobl,Obersthofm. 131
- 3 chammerdiener, die seiner gnaden briefe, kleinot und kleider verwaren, aufheben und s.f.g. aus- und anziehen sollenum 1530 Gundlach,HessZBeh. I 168
- 16. Jh. v.d.Ohe,LünebVerw. 73
- der vogt, gewesener kammerdiener von dem jungen graf Anthonio, hat sonst keine kirchspiele mehr unter sich1667 JbOldenb. 54, 1 (1954) 92
- in die 11. classen kommen alle ritterstandspersonen ... dann die kais. cammerdienere wie auch die unterkriegscommissarienAnfang 18. Jh. Fellner-Kretschmayr III 158Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- cammer-diener bey koͤnigl. herrschaften 20 thl. cammer-diener bey andern herrschaften 2 thl.1747 CAug. Forts. I 2 Sp. 470Faksimile - in Google Books
- seynd se. hochfuͤrstl. gnaden ... in dem [zimmer] angelanget, wo das baldachin aufgericht ist, vor dessen thuͤr zwey cammerdiener stunden1774 Moser,Reichstage I 113Faksimile - in Google Books
- ein praͤpositus oder senior in Mecklenburg hat den rang mit einem ... kammerdiener beim herzog1783 Siggelkow,HdbMecklKR.2 107Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- der erste [kammerdiener] hat an einigen hoͤfen den hof-kammerrathstitel; geringere hofbediente hingegen haben auch wohl zur distinction den titel als kammerdiener ohne die wirklichkeit1785 Krünitz,Enzykl. 33 S. 274Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- das ... hierher [hofkammer-archiv Wien] gelangte gesuch des pens. hofschauspielers und k.k. kammerdieners F.R. um erlaubniß zur benützung des hofkammerarchivs, behufes einer von ihm beabsichtigten beschreibung der ... k.k. patrimonialherrschaften1832 GrillparzerAkten. 93
- bestallung eines fuͤrstlichen cammer-dieners. 1. soll uns er krafft abgelegter eydes-pflichten ... sein aufsehen auf unsern ober-hof-marschallen, hof-marschallen und das fuͤrstliche hof-marschallen-amt haben ... und ob unserem burg-friden haltenoJ. [1754] Moser,Hofr. I Beil. 340Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- v.d.Ohe,LünebVerw. 174
II 2
niederer Hofbedienter zur persönlichen Aufwartung
Sachhinweis: 1589 Bayern/Kern,HofO. II 218f.; 1754 Moser,Hofr. I Beil. 340ff.; 1785 Krünitz,Encykl. 33 S. 274; Gundlach,HessZBeh. I 168ff
- 1530 AugsbChr. I 270
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- des morgendes fru ... soll der voigt vor unserm [fürstlichen] gemach von unserm khamerdiener die schlußel widerum fordern1546 Anhalt/Kern,HofO. II 25
- hinfurder teglichen zu speisen ... unser [markgräflicher] kammerdiener1560 Brandenburg/Kern,HofO. I 61
- sollen auch die cammerdiener ihren tisch allein haben1587 Brandenburg-Ansbach/Kern,HofO. II 239
- khain camerdiener khainen frembden oder, weme der zuetrit in unser [herzogliche] camer nit verorndt, an unsers obristen camerers vorwißen nit fiehren [soll]1589 Bayern/Kern,HofO. II 212 [uö.]
- 1677 CCMarch. IV 5 Sp. 4
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- unsere cammer-diener sollen zufoͤrderst auf uns und unsern leib warten1747 CCBrandenbCulmb. II 1 S. 15Faksimile - in Google Books
- an noch 2. tafeln, jede zu 20. couverts tractirte man die kayserl. cammerfrau, cammer-diener und cammer-dienerinnen1754 Moser,Hofr. I 305Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- L. als kammerdiener, unter einem gefolge van laquaien, laufern und heyduken1765 Hafner,Schr. II 80
- was auch der kurfuͤrst noch bei seinem leben den kammerdienern ... an geringem leinwand oder kleidung gegeben ... soll ihnen bleiben1784 Bachmann,PfalzZwbrStaatsR. 124Faksimile - in Google Books
- kammer-diener ... ein diener oder bedienter, welcher unter den niedern hofbedienten den ersten rang hat, und seinen herren in dessen wohn- und schlaf-zimmern bedient, zum unterschiede von den geringern lackeyen1785 Krünitz,Enzykl. 33 S. 274Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- um 1810 v.Kleist(E.Schmidt) VII Anek. 84
- 1815 BadStatHdb. 67 [ebd 79]
- 1818 GoetheBrfwVoigt IV 349
- 1831 GesAnhBernb. III 705
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II 3
Ehrenamt, wie Kämmerer (II 5)
- k.m. oberoste camerdiener über klaid und bettgewandt: der erst und oberost camerer margraff H. zů Seneta ... graff zů Nassaw; der ander camerer der herr von Noncarmeß1530 AugsbChr. I 265Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
III
herrschaftlicher Bedienter; auch bei dem gehobenen Bürgertum
- 1635 ZSchles. 1 (1856) 164
- haben nur die herren sindicatoren von Zürich und Bern ein chammerdiener und ein pastpferd; die übrigen herren sindicatoren bedienen sich nur ihres überreüthers zu ihrer abwart1779 SchweizId. XIII 206Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- 1789 Magdeburg/v.Berg,PolR. VI 2 S. 302
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- durch einen kammerdiener, der ins zimmer trat, den grafen F. ... anmelden zu hören1808 v.Kleist(E.Schmidt) VI Marquise 8
IV 1
bei einer Staatsbehörde
- kammer-diener ... bey einer cammer eines collegii, collegio famulans, serviens camerae alicui, als kriegs- und domainen-cammer-diener1741 Frisch I 498Faksimile - in Google Books
- 1 kammer- und kanzlei diener1748 ActaBoruss.BehO. VIII 212
IV 2
bei einer Kommune (Kämmerei I oder III)
- etliche tuzend schasl und täller sollen erkkaufft und dem camerdiener in sein infentur gegeben werden ... als wer solches gebraucht, auf jedes stück eine tax geschlagen und dem camerer erlegt wird1617 MHungJurHist. V 2 S. 148