Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammerdirektorium

Kammerdirektorium


I Vorstand, Leitung einer fürstlichen Kammer allgemein
  • cammer-directorium ... daß das directorium der vermehrung der landes-fürstlichen intraden nicht ... bey der cammer verbleibet
    1686 v.Schröder,Kammer 612 in Verb. mit 21
II insbesondere zu Kammer (V 2) 
  • weil ... die beamten ihre baudesideria angezeiget, ... und das kammerdirectorium dem, was gebauet werden soll, den ausschlag gegeben
    1736 ActaBoruss.BehO. V 2 S. 144