Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammereigen
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Kämmereiforst
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Kämmereigarten
Kämmereigebäude
Kämmereigebühr
Kämmereigefälle
Kämmereigehalt
Kämmereigeld
Kammereigen
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- das dy von R. dyselben j. [Juden] als sein [des Kaisers] und des reichs kameraygen bisher vorgehalten habennach 1478 UrkJudRegensb. 104