Kammeretat
Kammeretat
Haushaltsplan oder Finanzbestand einer Kammer (IV oder V)
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wie ... dem verfallenen kammeretat wiederumb aufzuhelfen1709 ActaBoruss.BehO. I 74 Faksimile
- 1750 ActaBoruss.BehO. IX 86
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der gantze zustand derer landesherrlichen einkuͤnfften, nach einnahm und ausgab, auch so dann verbleibenden activ- oder paßiv-rest, erhellet aus denen zu solchem ende verfertigenden und gewohnlicher massen jaͤhrlich erneuerenden, cammer-etats1750 Moser,Kanzlei 78 Faksimile
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bey der ausgab kommt es uͤberhaupt darauf an, daß ordentliche bilancen gezogen und cammer-etats darnach formiret werden1750 Moser,Kanzlei 82 Faksimile
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die summe, die ... in dem jaͤhrlichen cammeretat ausgeworfen wird1774 Krünitz,Enzykl. III 739
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aufstellung eines kammer-etats1776 GoetheAmtlSchr. I 5
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in den großen und mittelmaͤßigen staaten ist die formirung des allgemeinen wirthschaftsetats ein geschaͤft des hoͤchsten landescollegii, welches uͤber die einzelnen kammern im lande gesetzt ist, diese letztern ... muͤssen dazu den grund legen und zu dem ende ihre besondere kammeretate einschicken. in den kleinen staaten ... ist zwischen einem allgemeinen wirthschaftsetat und einem kammer-etat kein wesentlicher unterschied1776 Krünitz,Enzykl. VIII 182
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kammer-etat, ist ein nach dem gerechten verhaͤltnisse aller kammer-einkuͤnfte ... eingerichteter entwurf aller ausgaben1785 Krünitz,Enzykl. 33 S. 275 Faksimile
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aus dem capite des cammer-etats ... eine bestimmte summe zu jener caße [wege-baucaße] schlagen1786 JbGoetheG. 6 (1919) 278
- 1789 Nassau-Weilburg/Moser,ForstArch. VI 353
- 1818 Gotha/Pölitz,Verf. I 2 S. 779 Faksimile