Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammerferien

Kammerferien

Gerichtsferien am Reichskammergericht
  • da ja catholici ... zwey cammer-ferien, sonder beyfall der reichsgesetze, und ohne anfrage bey ihro kayserl. majest. und dem reiche, und ohne communication mit dem evangelischen theile, veranlasset
    1724 Hempel,StaatsLex. V 558
  • 1791 Malblank,Kanzleiverf. I 368ff.