Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammergehölz

Kammergehölz

wie Kammerforst 
  • wir [Bischof von Hildesheim] haben zu unserm größten mißfallen wahrgenommen, daß unsre fürstlichen kammer-gehölze ... durch die vielen holzdiebereyen ... sehr verdorben sind
    1781 SammlVerordnHannov. III 406