Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammergemach
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Kammergebrechen
Kammergebühr
Kammergefälle
Kammergefällordnung
Kammergegenschreiber
Kammergehalt
Kammergehilfe
Kammergehölz
Kammergeld
Kammergeleit
Kammergemach
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I
- kammer-gemach, in einigen provinzen, eine finanz-kammer, die dazu gehoͤrigen personen, und der ort, wo sie sich versammeln1785 Krünitz,Enzykl. 33 S. 284Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
Berg(bau)behörde
- daß ... die hierzu [zum steinkohlen-bau] noͤthige concession bey unserem [herzoglichen] cammer- und berg-gemach ... ertheilet werde1743 CAug. Forts. I 1 Sp. 1381Faksimile - in Google Books