Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammergerichtsbrief

Kammergerichtsbrief

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
amtliches Schriftstück
  • wuͤrde aber der bott den churfuͤrsten, fuͤrsten oder fuͤrstmaͤßigen, ausserhalb seiner gewoͤhnlichen hoffhaltung an einem andern ort persoͤnlich antreffen, so mag er ihm alsdann die kaͤyserl. cammergerichtsbrieff und process unter augen persoͤnlich verkuͤnden
    1555 RKGO/RAbsch. III 70
unter Ausschluss der Schreibform(en):