Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammergerichtsdeputation

Kammergerichtsdeputation

ständiges Kollegium zur Bearbeitung bestimmter Kammergerichtsachen 
  • unter den gerichtszwang der neuerrichteten kammergerichtsdeputation in kriminalsachen gehoͤren in erster instanz alle bey den kurmaͤrkischen untergerichten angebrachte oder bey dem hausvogteygerichte und bey den kreisjustizkommissionen verhandelten kriminalsachen
    1785 Fischer,KamPolR. II 114