Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammergerichtsordnung

Kammergerichtsordnung

schriftl. niedergelegte Verfassung (Organisation und Verfahren betr.)
Sachhinweis: CCMarch. II 1, 1-20 (1516); ebd. VI 3, 1-167 (2. Hälfte 16.Jh.); ebd. 167-207 (1643); ebd. II 1, 358-500; Bornhak,GeschPreußVR. I 181, 192, 338; Bornhak,PreußRG. 41, 48; Schwartz,Zivproz. 436ff.; Stölzel,GelRspr. II 586ff.; Ebel,GGesetzg. 61

I für das Reichskammergericht (Kammergericht I 2)
  • die cammergerichts-ordnung ist ein reichs-gesetz, welches der kayser mit churfuͤrsten, fuͤrsten und staͤnden auf allgemeinen reichs-taͤgen aufgerichtet und eingefuͤhrt hat, nach welchem das hoͤchste gericht, in sachen churfuͤrsten, fuͤrsten und staͤnde, des reichs unmittelbare oder mittelbare ritterschaft und unterthanen betreffend, ... bei administration der gerechtigkeit zu verfahren hat
    1751 Buder 184
  • des reichs landtfridden vnd camergerichts ordnung ... auffgericht
    1507 ZDPhil. 26 (1894) 470
  • der vierdt weg den des heyligen reichs camergerichts ordnung zůläst
    1520 BairGO. Bl. 17 (4. Gesatz)
  • [Entwurf der Reichsstände die] camergerichts ordnung betreffend
    1521 UrkBurgundKr. I 63
  • in solchen fellen mot man keine appellation utgeven, vermoge der key. cammergerichtsordnunge 
    1550 RevalRatsurtb. 174
  • des heil. roͤm. reichs cammer-gerichts-ordnung, aus allen alten cammer-gerichts-ordnungen und abschieden auf dem reichs-tag zu Augspurg im jahr 1548 ... gemehret, gebessert, und auf dem reichs-tage ... im jahr 1555 erneuert und publiciret
    RKGO./RAbsch. III 43
  • N. Meurer, cammergerichtsordnung vnd process. Frankfurt 1571
    Buchtitel
  • 1586 NHeidelbJb. 3 (1893) 39
  • es wardt die alt cammergerichtsordnung revidirt und gebössert
    16. Jh. ZimmernChr. IV 52
  • 1608 Lünig,CJFeud. I 166
  • 1630 v.Loen,Adel 483
  • vermöge der reichsconstitutionen u. heilsamen kammergerichtsordnungen 
    1631 AnhGBl. 3 (1927) 40
  • ratione der kaiserlichen kammergerichts ... ordnung 
    1652 ProtBrandenbGehR. IV 585
  • was wegen ihrer [der cantzley-verwalter und uͤbrige der cantzley und leserey anverwandte personen] ... function und obliegenden dienst-verrichtungen die cammer-gerichts-ordnung ... erforderen
    1656 ReichskammergerichtsO./RAbsch. IV 91 [uö.]
  • 1657 Runde,Beitr. II 360
  • 1668 Fugger,Ehrensp. 1097
  • die recessus imperii in der kammer-gerichts-ordnung 
    1688 Beckmann,Idea 26
  • verordnet wird, daß im reichs-hof-rath auch die cammer-gerichtsordnung durchgehends soll observiret werden
    1705 KlugeBeamte I2 674
  • 1714 Moser,ForstArch. IX 13
  • corpus iuris cameralis, dies ist des kayserl. cammer-gerichts gesetzbuch, darinnen alle cammer gerichts ordnungen sodann allen des heil. röm. reichs curfürsten, fürsten und ständen ertheilten kayserl. privilegien de non appellando. Franckfurt 1724.
    Buchtitel
  • 1733 Beck,Forstg. 315
  • cammer-gerichts-ordnung ... bestehet aus drey theilen
    1738 Hayme 65
  • die staͤnde verfertigten selbst eine cammer-gerichtsordnung, welcher der kayser seine erinnerungen beyfuͤgete
    1751 Buder 174
  • die art und weise des verfahrens des cammer-gerichts gruͤndet sich auf die cammer-gerichts-ordnung, den letztern reichsabschied und das herkommen und so genannte gemeine cammer-bescheide
    1751 Buder 179
  • cammer-gerichts-ordnung. die erste wurde 1495 vom kayser Maximiliano I. ... errichtet, welche ... in etl. artickeln erklaͤret und verbessert worden
    1754 Hempel,StaatsLex. VI 157
  • uns [churfuͤrst] innerhalb gebuͤhrender in der cammer-gerichts-ordnung bestimmter zeit vier regierende churfuͤrsten, fuͤrsten, oder fuͤrstenmaͤßige ... ernennen, gestalten daraus einen zum richter [für eine Streitsache] zu erkiesen
    1765 Trier/Cramer,Neb. 57 S. 107
  • 1773 Moser,Beitr. 28
  • Verden ware schon an. 1507 in der cammergerichts-ordnung unter denen westphaͤlischen craysstaͤnden benahmset
    1773 Moser,KreisVerf. 103
  • erfolgte in der cammergerichtsordnung 1495. ... die allgemeine verordnung: die unterthanen in ihren ordentlichen gerichten bleiben zu lassen, womit ... das ius de non euocando zu einer allgemeinen reichsstaͤndischen gerechtsame geworden ist
    1777 Pütter,BeitrStaatsR. I 220
  • wollte ... die cammer-gerichts-ordnung von 1555 nur: "daß ein jeder dem auf sein ansuchen nicht wie sich gebuͤhret verholfen, ... macht und gewalt haben soll, das nechste obergericht, oberkeit oder herrschaft um rechtliche huͤlf zu ersuchen"
    1780 Mader,ReichsrMag. I 117
  • 1785 Brandis,RKG. 1
  • [von Kaiser Karl IV. allen Reichsständen ist die Versicherung gegeben worden,] in der cammergerichtsordnung 1495 ... ihre unterthanen bey ihren ordentlichen gerichten bleiben zu lassen
    1790 Pütter,Reichspost 5
  • der kaiser [Friedrich] dachte ... auf eine bessere einrichtung seines kammergerichts, und publicirte ... folgende kammergerichtsordnung 
    1792 Herchenhahn,Reichshofrat I 448
  • die cammer-gerichts-ordnung schließt jeden von der advocatur aus, der nicht zu einem reichsgesetzlich recipirten religionstheile gehoͤrt
    1801 Hagemann,PractErört. III 430
  • wer eine gerichtsordnung schreibt, dem wird man es nicht zum vorwurf machen können, wenn er, wie in der kammergerichtsordnung geschehen, die rathstage und rathsstunden, selbst die kleidung ... und das betragen des amtspersonals ... in dieselbe aufnimmt, denn er schreibt ein reglement, und kein gesetzbuch
    1815 Gönner,EntwGesB. II 4
II des Kammergerichts (II 1 c) 
  • als die staͤnde auf die 1599 uͤbergebene gravamina eine churfuͤrstl. resolution erhielten und darinnen enthalten war; "so ists vors 4te nicht allein eine cammer-gerichts-ordnung vorhanden, sondern auch also gefasset, ... daß sie nicht zu verbessern" so haben die land-staͤnde geantwortet: "daß von der angezogenen cammer-gerichts-ordnung, (ausserhalb der alten und kurtzen) der mehrere theil keine wissenschafft traͤget, deshalben um derselben verfassung mit rath und vorwissen derer staͤndte und um publication nochmahlen gebethen wird"
    1599 CCMarch. VI 3 Sp. 6
  • so besagts ... die gedachte cammer-gerichts-ordnung, das in sachen, so offenbahren vngezweiffelten rechtens, oder aber die auf vnstreitige landes gebreuche gegruͤndet, auch da klare vntadelhaffte brieffe vndt siegel, vertraͤge vnd abscheide vorhanden, kein process zu verstatten, sondern darinnen sine strepitu & figura judicii, zu verfahren
    1636 CCMarch. VI 1 Sp. 366
  • haben wir [Markgraf] ... unsers vettern ... 1561 publicirte hoff- und cammer-gerichts-ordnung ... revidiren vndt ... in nachgesetzter gestalt ... ausfertigen lassen
    1646 CCMarch. II 1 Sp. 124
  • nachgesetzte neuabgefaßte ausfuͤhrliche cammer-gerichts-ordnung durch oͤffentlichen druck heraus zu geben, und als eine publicam sanctionem in unserer Chur-Marck-Brandenburg ... zu jedermanns wissenschafft bringen zu lassen
    1709 CCMarch. II 1 Sp. 357 [uö.]
  • die ... durch die neue kammergerichtsordnung ... gut befundene ... bestellung der 4 canzellisten
    1713 ActaBoruss.BehO. I 296
  • [Buchtitel:] project des codicis Fridericiani Marchici oder eine, nach sr. königl. majestät von Preußen selbst vorgeschriebenem plan entworfene kammergerichts-ordnung, nach welcher alle prozesse in einem jahr durch drei instanzen zu ende gebracht werden wollen ... Berlin ...
    1748 ActaBoruss.BehO. VIII 1 Anm.
  • den 1. may 1709 ward endlich die uͤbersehene kammergerichts ordnung publicirt
    1785 Fischer,KamPolR. II 48
  • der sub dato des 1. mart. 1709. publicirten cammergerichts-ordnung, als welche ... nichts enthaͤlt, was aͤlteren landesgesetzen und rezessen zuwider ist
    1791 NCCPruss. IX 16
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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