Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammergerichtsteil

Kammergerichtsteil

  • wir [baden-durlachsche Regierung] sind ... nicht gewillet, uns [belangend eine assessorats-sache] weder bey den corpora evangelicorum, noch bey dem evangelischen cammergerichts-theile mit vorstellungen an die spitze zu stellen
    1764 WürzbDiözGBl. 18/19 (1956/57) 206
unter Ausschluss der Schreibform(en):