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Einrichtung zum Zweck der Überwachung der Gerichtsverfassung, Prüfung von Parteibeschwerden über Kammererkenntnisse und Rechnungsprüfung bezüglich der Einnahmen und Ausgaben am Kammergericht (I); durchgeführt durch vom Kaiser beziehungsweise von den (Kur-) Fürsten abgeordnete Räte, auch mit Visitationsgewalt in einzelnen Justizsachen
abschließender Beschluss, Abschied (VII) einer Kammergerichtsvisitation mit Zusammenfassung der Visitationsergebnisse
wie Kammergerichtvisitationabschied 
einzelner Diskussionsgegenstand, zu prüfende Einzelfrage bei einer Kammergerichtvisitation 
Klasse der zur Visitation des Reichskammergerichts deputierten Stände
Gesamtheit der mit Kammergerichtsvisitationen zusammenhängenden Angelegenheiten