Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Kammergeselle

1Kammergeselle


I Stubengenosse
  • cammergesellen. moͤchten wohl diejenige verstanden werden / so mit- und neben-einander eine cammer mieth-weise bestanden, wie sonst auf universitaeten die studiosen stuben gesellen heissen
    1722 Beier,HdwLex. 77
II bei den Wollkämmern 
  • unter denen handwerckern aber / benanntlich so die wolle arbeiten / werden die wollkaͤmmer / nicht nur so bey denen tuchmachern und zeuchwuͤrckern im hause an kost und lohn sind / sondern auch die profession hievon machen und darauf vor sich leben / cammer-gesellen / und nicht meister genannt. doch haben sie einerwegen besonderes zunfftrecht erworben
    1722 Beier,HdwLex. 77
  • kammer-gesellen ... welche ... dem stande nach sich bey denen wollwebern als meister sich vor gesellen und zwar nicht zum weben sondern nur zum woll-kaͤmmen gebrauchen lassen
    1722 Beier,HdwLex. 205