Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammergulden

Kammergulden

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I Münze

I 1
  • "Der cammergulden wurde von der päpstlichen Münze [in Avignon-Sorgues] seit der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts ausgebracht unter diesem Namen und zur Zahlung der Beamtengehälter seitens der Kammer verwandt" 
    K.H. Schäfer, Die Ausgaben der Apostolischen Kammer unter Johann XXII. / Vatikanische Quellen II (1911) p. 58
I 2 Gulden (VII 3) in Münze
  • 2 ducaten haut er inebehept an den 400 ducaten und 100 cammerguldinn, die man im ... gen Rom zu füren an dem palmtag hett geantwort
    1421 AugsbChr. II 364
  • genover, baͤpstler, florentzer und kammerguldin / dero jetlicher soll gelten siben und dryßig schilling stebler pfenning
    1425 Tschudi,ChrHelv. II 158
  • wir Albrecht ... ertherzog ze Österreich ... bekennen ... unser swester seiner kayserlichen gnaden gemachel umb hundert und zwentzig tausent guldein cammer guldein irs heiratsguts
    1456 DiplPortusn. 296
  • hier in Heßen pflegten die regierungen ... gemeine buͤrger und bauern ... in sachen, welche an die regierungen devolviret sind, in ... cammer-gulden (zu 26 albus) zu straffen
    1769 Lennep,LandsiedelR. 791
  • die erbgerichte strafen ... mit geld, die in ... kammergulden, pfunden, haͤller, stadtwaͤhrung, schillingen u.s.w. bestehen
    1785 Fischer,KamPolR. I 555
  • nach der k.g. ordnung von 1555, war fuͤr einen jeden [kammergerichts-boten] nur 12 kammer-gulden jaͤhrl. besoldung ausgeworfen
    1785 Krünitz,Enzykl. 33 S. 293
  • die erlaubniß sich zum ersten, zweyten und dritten mal, an einem tag, zugleich, proclamiren zu lassen ... nicht anders, als gegen erlegung [von] zwey bis drey cammergulden, ertheilt wird
    1785 Ledderhose,HessKR. 191
  • 1796 HessenKassHB. II 249
  • ist ... 1788. das ausstellen der an den blattern verstorbenen kinder zur schau bey zehn goldgulden oder ... reichsthaler und kammergulden untersagt worden
    1796 Hessen-Kassel/v.Berg,PolR. VI 1 S. 771
  • um 3 kammergulden wegen verletzter sabbathsfeyer bestraft
    1799 Runde,Beitr. I 452
II Umrechnungsmaßstab bei den (Unterhalts)zahlungen der Stände an das Reichskammergericht; wie Kammergerichtgulden 
  • als ist des cammer-gerichts unterhaltung nach dem alten fuß ... erhoͤhet, die cammer-matrikel darauf eingerichtet, und die cammer-guͤlden auf reichs-thaler uͤbersetzt worden
    1654 JRA. 644
  • haͤtte ... Chur-Braunschweig ... zum [Reichs-] cammer-gericht ... 300. cammerguͤlden zu cammer-zielern jaͤhrlich zu uͤbernehmen
    1751 Buder 209
  • 78 kr. 2. heller 2. bruͤchen, ... so viel ... ein cammer-gulden zu einem rthlr. reichswaͤhrung betraͤgt
    1763 Cramer,Neb. 37 S. 125
  • cammergulden, ist eine summe von 20 batzen oder 80 kreutzern
    1766 KamLex. 22
  • bey dem kayserl. und reichs-cammer-gericht ist die geringste straffe die straffe der ordnung ..., ein cammergulden, oder 20 batzen
    1769 Lennep,LandsiedelR. 792
  • ist auf dem reichstag ... mehrmalen die beschwerde angebracht worden, daß Churmainz die [canzlei] taxen erhoͤhe ... so sey z.b. der cammergulden zu 60 kr. bis zu 90 kreuzer erhoͤhet worden
    1782 Scheidemantel,Repert. I 515
  • 1784 Bachmann,PfalzZwbrStaatsR. 180
unter Ausschluss der Schreibform(en):