Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammerhauptkassierer

Kammerhauptkassierer

Bediensteter bei einer Kammerkasse (I) 
  • die kammerkasse wird anvertraut einem hauptkassirer (kammerzahlmeister oder obereinnehmer), ... der kammerhauptkassirer darf, bei eigner verantwortlichkeit ... keine ausgabe leisten ... welche sich nicht auf einen foͤrmlichen, von dem kammerdirector ... unterzeichneten, zahlungsbefehl ... gruͤndet
    1821 Kurhessen/Pölitz,Verf. I 1 S. 599