Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammerherrenwürde

Kammerherrenwürde

  • der legale ursprung der cammer-herrn-wuͤrde an den alt-fuͤrstlichen hoͤfen findet sich in dem schluß des fuͤrsten-tags zu N. an. 1700
    1761 Moser,Hofr. II 183
  • pflegt ... die kammerherren-würde auch hauptleuten und majors von altem adel ertheilt zu werden
    1785 Krünitz,Enzykl. 33 S. 384