Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammerjahr
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Kammerinspektor
Kammerinstruktion
Kammerinteresse
Kammerintrade
Kammerjagd
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Kammerjahr
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Rechnungsjahr einer Finanzkammer
- cammerjahr, fängt an mit dem 1. september, und wird gerechnet bis den letzten august1766 KamLex. 23Faksimile (ca. 192 KB)
- alle neue baue, welche in dem naͤchstfolgenden cammerjahre aufgefuͤhret werden sollen1774 Krünitz,Enzykl. III 739