Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammerjustitiar
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Kammerjustitiar
Staatsbediensteter mit Jurisdiktionsfunktion bei einer Kammer (V 2), seit 1782 Mitglied der Kammerjustizdeputation
- [er] hat sich in oeconomicis und dabei vorfallenden streitigkeiten derer unterthanen, worauf es bei kammer-justitiarien hauptsächlich ankommt, durch die bishero an verschiedenen orten bereits versehene justitiariate schon gute kenntniß erworben1754 ActaBoruss.BehO. X 98
- 1776 Bergius,NPolKamMag. II 4
- 1776 Bergius,NPolKamMag. II 9
- subjecta ..., die von einem deputato des justitz-collegii und dem kammerjustitiario gemeinschaftlich examinirt worden sind1782 NCCPruss. VII 838Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- es wurde bey jeder kammer eine justizdeputation angeordnet, die aus den kammerjustitiarien, 2. assistenzraͤthen und dem departementsrathe ... besteht1785 Preußen/Fischer,KamPolR. II 124Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die verwaltung der allen krieges- und domaͤnen-kammern, nach ... dem ressort-reglement, v. 19. jun. 1749, beygelegten gerichtbarkeit, [geschieht] bey der churmaͤrkischen, von drey, als kammer-justitiarii dazu besonders verpflichteten krieges- und domaͤnen-raͤthen1785 Krünitz,Enzykl. 33 S. 223Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- für einen geschickten cammerjustitiarium müssen wir sorgen1803 Botzenhart,Frhr.v.Stein I 425