Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammerjustitiar

Kammerjustitiar

Staatsbediensteter mit Jurisdiktionsfunktion bei einer Kammer (V 2), seit 1782 Mitglied der Kammerjustizdeputation
  • [er] hat sich in oeconomicis und dabei vorfallenden streitigkeiten derer unterthanen, worauf es bei kammer-justitiarien hauptsächlich ankommt, durch die bishero an verschiedenen orten bereits versehene justitiariate schon gute kenntniß erworben
    1754 ActaBoruss.BehO. X 98
  • 1776 Bergius,NPolKamMag. II 4
  • 1776 Bergius,NPolKamMag. II 9
  • subjecta ..., die von einem deputato des justitz-collegii und dem kammerjustitiario gemeinschaftlich examinirt worden sind
    1782 NCCPruss. VII 838
  • es wurde bey jeder kammer eine justizdeputation angeordnet, die aus den kammerjustitiarien, 2. assistenzraͤthen und dem departementsrathe ... besteht
    1785 Preußen/Fischer,KamPolR. II 124
  • die verwaltung der allen krieges- und domaͤnen-kammern, nach ... dem ressort-reglement, v. 19. jun. 1749, beygelegten gerichtbarkeit, [geschieht] bey der churmaͤrkischen, von drey, als kammer-justitiarii dazu besonders verpflichteten krieges- und domaͤnen-raͤthen
    1785 Krünitz,Enzykl. 33 S. 223
  • für einen geschickten cammerjustitiarium müssen wir sorgen
    1803 Botzenhart,Frhr.v.Stein I 425
unter Ausschluss der Schreibform(en):