Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammerjustizdeputation

Kammerjustizdeputation

im Zuge der preußischen Justizreform 1782 bei den Kammern (V 2) "zur bearbeitung der sowohl in erster als zweyter instanz fuͤr sie gehoͤrigen [Verwaltungs- und Privat-] justiz-Sachen" konstituiertes Gericht, bestehend aus "denen justitiariis, und zwey ... assistenz-raͤthen als bestaͤndigen mitgliedern", sowie den jeweiligen Kammerpräsidenten und Fachreferenten, das erst nach Verweisung der Sache durch die Kammer tätig wird (1782 HistBeitrPreuß. II 582)
Sachhinweis: 1782 HistBeitrPreuß. II 582ff.; Bornhak,PreußRG. 209; O. Hintze, Preußens Entwicklung zum Rechtsstaat/ForschBrandenbPr. 32 (1919) 412ff.; Planitz,RG.2 279; E. Schmidt, Rechtsentwicklung in Preußen, Neudr. (1961) 25 u. 35; Rüfner,VerwPreußen 79ff.
  • der einer cammer-justiz-deputation vorzusetzende praͤsident oder director, imgleichen der ... de casu in casum beyzuordnende departements-rath ..., [die] nicht rechtsgelehrte ... und zur justiz förmlich vereydet sind, sollen in faͤllen, wo es auf ... kenntniß der positiven gesetze ankoͤmmt, sich ihres voti ... enthalten, und die beurtheilung ... den ... qualificirten mitgliedern der deputation allein uͤberlassen
    1782 HistBeitrPreuß. II 582
  • daß sich ... junge leute, die sich zu kuͤnftigen cammerjustitz-bedienungen praͤpariren wollen, ... zu gleicher zeit, wenn sie sich bey der cammer-justitzdeputation engagieren, auch bey dem ... justitzcollegio ... zum referendariat gebuͤhrend melden
    1783 NCCPruss. VII 2149
  • 1794 Krüger,PreußManufakt. 698
  • [Überschrift:] rescript an die churmaͤrksche cammer-justitz-deputation; in welchen faͤllen es bey fiscalischen untersuchungen eines protocoll-fuͤhrers bedarf ...
    1794/96 NCCPruss. IX 1872
  • dieser junge mann hat ... bei der märckschen cammer justiz deputation ... gearbeitet
    1803 Botzenhart,Frhr.v.Stein I 477
unter Ausschluss der Schreibform(en):