Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammerkanzleitaxator

Kammerkanzleitaxator

Bediensteter in der königl.-österr. Hofkanzlei zur Einnahme, Verwaltung und Verwendung der Taxgelder für Ausfertigung von Briefen sowie zur Registrierung der ein- und ausgehenden Schreiben
  • alle brief, ... wan im [dem obersten Kanzler] die durch den camercanzleitaxator fürbracht werden
    1528 Fellner-Kretschmayr II 245