Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammerkollegium
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Kammerknecht
Kammerkollegium
I
entsprechend Kammer (IV-VI)
Sachhinweis: 1685 v.Schröder,Kammer 21ff.; 1782 Scheidemantel,Repert. I 467f; P. Albrecht, Das Domänenwesen im Hzgtum Sachsen-Altenburg (1905) 56; Pischel,VerwWeimar II 138ff.; Brschw.-Wolfenbüttel/KorrBlGesamtv. 88 (1951) 170; v.d.Ohe,LünebVerw. 77; Rüfner,VerwPreußen 57
- hat man ... eine collegialische verfassung beliebt, so versteht man unter kammer, oder kammercollegium, eine von dem regenten nieder gesetzte, aus einem praͤsidenten, director und verschiedenen raͤthen bestehende, mit erforderlicher gewalt und ansehen versehene gesellschaft, welche ... der ihr anvertrauten verwaltung des kammeralwesens auf bestaͤndig vorstehen, und ... die darin vorfallenden wichtigsten angelegenheiten nach der mehrheit der stimmen ... entscheiden1785 Krünitz,Enzykl. 33 S. 208Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- demnach i.k.m. der liefflaͤndischen ritterschaft ... gnaͤdigst versprachen, dieselbe mit einem ritterhause zu beneficiren ..., so wollen sie dero cammer-collegium gnaͤdigst beordern, um die mittel dazu anzuordnen1662 SammlLivlLR. II 305Faksimile - in Google Books
- das geheime cammer-collegium1667 JbOldenb. 54 (1954) 97
- was ... dero mir [dem Kammersekretär] vorgesetztes kammercollegium ... befehlen werden1713 ActaBoruss.BehO. I 349Faksimile - in Google Books
- das hoch-fuͤrstliche cammercollegium1730 Brandenburg-Ansbach/Moser,Hofr. I Beil. 228Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- unserm fuͤrstlichen cammercollegia ... die besorgung unsrer fuͤrstlichen domainen, hauswesens und saͤmtlicher cammeral-einkuͤnfte ... obliegt1734 Brandenburg-Ansbach/Elsaeßer,BeitrKanzlei. 127Faksimile (ca. 291 KB)
- das zahlbare kammerkollegium1734 Stern,JudSüß 53
- 1751 ActaBoruss.BehO. IX 101
- 1758 v.Justi,Staatsw. II 89 226, 543, 671
- es giebt ... mittelmaͤßige staaten, worinn mehr als ein kammercollegium befindlich, und kleine fuͤrstenthuͤmer und grafschaften, wo die saͤmmtlichen cameral-angelegenheiten nur von einem cammercollegio besorget werden1767 Krünitz,Enzykl. VIII 182
- vollstreckung an derer, vor das cammer-collegium gehöriger jura privatorum1770 CSax. I 985Faksimile - in Google Books
- dem fuͤrstl. cammercollegio, als welchen die direction der fuͤrstl. domainen- und cammer-intraden besonders anvertrauet1775 BrschwWolfenbPromt. I 147Faksimile - digitalisiert im Rahmen der Sammlung "Freiburger historische Bestände - digital"
- 1776 Bergius,NPolKamMag. II 2
- daß das oeconomicum noch fernerhin bey dem cammercollegio verbleiben ... solle1779 v.Bradish,GoetheBeamt. 204
- die koͤniglichen cammer-collegia sollen zufoͤrderst alle ihnen zugekommenen listen ... genau erwegen1782 NCCPruss. VII 1532Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- ein gemeinschaftliches cammercollegium uͤber ganz Teutschland moͤglich, und nach reichsgrundgesezzen eingerichtet, rechtens seyn koͤnne, ist gewis, aber bisher fehlt dergleichen. dagegen hat ieder landesherr das recht, cammercollegien anzuordnen1782 Scheidemantel,Repert. I 467Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1786 Krüger,PreußManufakt. 576
- das märcksche kammer collegium wird durch eine verstärkung ... in den stand gesetzt, den ihm neu angewiesenen geschäfts crayss zu bearbeiten1803 Botzenhart,Frhr.v.Stein I 422
- in manchen laͤndern concurrirt das cammercollegium mit der regierung1808 v.Berg,PolR. III 573Faksimile - in Google Books
- 1809 Vaupel,Stimmen 116
- die nach der uebergabe der vestung Breslau im königl. kammer collegio geschehene große veränderung1810 ZSchles. 2 (1858) 92
- sind hoͤchstdieselben [Herzog] keineswegs gemeint, in der zeitherigen verwaltungsart des kammervermoͤgens durch das kammercollegium eine wesentliche aenderung eintreten zu lassen1818 Gotha-Altenburg/Pölitz,Verf. I 2 S. 780Faksimile - in Google Books
- 1818 Weber,SachsKR. I 1 S. 162
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II
am Reichskammergericht
vgl.
Kammer (XI 1 a)
- [der] kammerrichteramtsverweser ... wird bey einer gaͤnzlichen erledigung [der Kammerrichterstelle] von dem kammercollegio allein ... ernannt1791 Malblank,Kanzleiverf. I 72Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1791 Malblank,Kanzleiverf. II 546