Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammerkommission
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Kammerkommissar
Kammerkommission
I
eingesetzter Ausschuß zur Behandlung bestimmter Rechtsprechungs- oder Verwaltungsangelegenheiten
- jezuweilen gefiele es gar dem kayser, die sachen / so er bey seinem hofrath nicht zu behalten meynete / noch auch von dem hofgericht instruiren lassen wolte, auf eine andere weise zu behandelen / und commissiones anzusetzen / da er dann mehrmalen eine cammer-commission bey hofe ... niedersetzete / und durch dieselbe die sache entscheiden liese1760 Senckenb.,KaisG. p. 12
- die königliche kriegs- und domainenkammer[n] ... in Geldern, welche ... kammerkommission heist1785 Fischer,KamPolR. II 120Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1792 Herchenhahn,Reichshofrat I 309
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- berichte ... an die cammer-commission in B. befoͤrdern1796 NCCPruss. X 359Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- 1810 Schmalz,NSamml. II 155
II
Auftrag, der einer Kammerkommission (I) erteilt wird
- die kammer-commissionen werden entweder unmittelbar von dem regenten, oder mittelbar von einem hoͤheren finanz-collegio, oder von der kammer selbst, einer person allein, oder mehrern personen zusammen und gemeinschaftlich, oder sammt und sonders, ertheilet1785 Krünitz,Enzykl. 33 S. 269Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)