Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammerkutscher

Kammerkutscher

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  • kammerkutscher, ... ein kutscher, welcher die kammerleute, d.i. die zur nächsten bedienung einer fürstlichen person bestimmten leute fähret; zum unterschiede von dem leib- und hofkutscher
    1775 Adelung II 1489