Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammermaßstab

Kammermaßstab

wie Kammermaß 
  • was das auftragen seiner [des Feldmessers] vermessungs-arbeit betrift; so wird dazu durchaus der so genannte cammermaaßstab gebraucht
    1780 NCCPruss. VI 3225