Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammermatrikularmoderation

Kammermatrikularmoderation

Nachlaß an dem in der Kammermatrikel festgesetzten [von jedem Reichsstand zu leistenden] Kammergerichtsunterhaltsbeitrag
  • dieser ausstand an denen bis auf gegenwaͤrtige zeit noch unbezahlten ruͤckstaͤndigen currenten und erhoͤheten cammer-zielern, samt was an denen alten ruͤckstand-terminen, wie auch von denen entweder noch garnicht belegten, oder fuͤr unrichtig gehaltenen staͤnden, mit der zeit, noch eingebracht werden moͤgte, waͤre pari passu pro surrogato der aus denen cammermatricular-moderationen resultirenden abgangs anzunehmen
    1754 Hempel,StaatsLex. VI 177
  • 1791 Malblank,Kanzleiverf. II 513ff.