Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammermitglied
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einer der Staatsbediensteten, aus denen sich eine Kammer zusammensetzt
- um 1800 Müller,BadLTG. I 86
- ich würde demnach vorschlagen, jeden verkauf [von Proviant] nur mit zuziehung der stände oder der comités zu gestatten. jedoch alles mit vorsicht ..., da das publikum gegen diejenigen kammer-mitglieder, welche seither zu derlei geschäften gebraucht worden, misstrauisch geworden1808 Botzenhart,Frhr.v.Stein VII 351
- 1831 Müller,BadLTG. III 67