Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammermittel

Kammermittel

Finanz- oder Sachmittelbestand einer Kammer (IV oder V)
  • zur einnahme ... dieser ... schantz-steuer haben wir [Joseph I.] aus unseren ... cammer-mitteln ... eine commission verordnet
    1707 CAustr. III 529
  • das die auf abtrag des jezigen gewölbs [der Hofkapelle] und herstellung eines anderen von holtz ergehende von unsern [Landgraf von Hessen-Darmstadt und Bischof von Augsburg] cammermittlen bestritten ... werden sollen
    1754 ZSchwabNeuburg 53 (1938) 173