Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammermünze

Kammermünze

wie Kammerwährung?
  • es soll ... vor abfuͤhrung des ziehns ... unser zehend gebuͤhr, ... an guter cammer-muͤntze / unserm zehendner entrichtet ... werden
    1698 Span,Bergsp. 16