Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammernutzung

Kammernutzung

wie Kammernutzen 
  • domit ..., hiedurch noch billichen dingen der rö. ku. mt. vnd irer liebsten erben chammernutzung gemehret
    1557 ZSchles. 11 (1871) 14
  • so liegt doch an rechter anstalt und behauptung der fürstl. cammer-nutzung sehr viel
    Seckendorff,Fürstenstaat (1665) 138
  • das recht, muͤnzen zu praͤgen, war anfangs ein kaiserliches regal, und ward bloß als kammernuzung zuerst der hohen geistlichkeit und den staͤdten uͤberlassen
    1785 Fischer,KamPolR. III 376