Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammernutzung
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Kammernutzung
wie Kammernutzen
- domit ..., hiedurch noch billichen dingen der rö. ku. mt. vnd irer liebsten erben chammernutzung gemehret1557 ZSchles. 11 (1871) 14
- so liegt doch an rechter anstalt und behauptung der fürstl. cammer-nutzung sehr vielSeckendorff,Fürstenstaat (1665) 138Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- das recht, muͤnzen zu praͤgen, war anfangs ein kaiserliches regal, und ward bloß als kammernuzung zuerst der hohen geistlichkeit und den staͤdten uͤberlassen1785 Fischer,KamPolR. III 376Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)