Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammeroffiziant
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Kammernebengeschäft
Kammernotar
Kammernotdurft
Kammernutz(en)
Kammernutzung
Kammeroberkasse
Kammeroberpräsident
Kammeroberregentenamt
Kammerobliegenheit
Kammerobligation
Kammeroffiziant
I
niederer Bediensteter einer Kammer (IV oder V 2)
vgl.
Kammerbediente
- in schuldsachen wider die kammerofficianten1750 ActaBoruss.BehO. VIII 757
- 1786 NCCPruss. VIII 124
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- er [der ober präsident] nimmt sich ... einen secretair und einen calculator aus den kammer officianten1807 Botzenhart,Frhr.v.Stein II 278
- unterschriebene, von zwei kammer-officianten contrasignirte kammerschuldscheine1807 SammlPommGes. I 379
- [das unterpersonale des collegiums besteht ua.] aus schon besoldeten kammer officianten, welche die öffentlichen geschäfte vorzüglich zu betreiben haben1810 ZSchles. 2 (1858) 168
II
zum Hofgesinde gehörig
vgl.
Kammerdiener
- die ober-cämmerey zu Dresden hat unter ihrem stab ... die cammerofficianten1761 Moser,Hofr. II 110Faksimile - in Google Books