Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammeroffiziant

Kammeroffiziant


I niederer Bediensteter einer Kammer (IV oder V 2)
  • in schuldsachen wider die kammerofficianten 
    1750 ActaBoruss.BehO. VIII 757
  • 1786 NCCPruss. VIII 124
  • er [der ober präsident] nimmt sich ... einen secretair und einen calculator aus den kammer officianten 
    1807 Botzenhart,Frhr.v.Stein II 278
  • unterschriebene, von zwei kammer-officianten contrasignirte kammerschuldscheine
    1807 SammlPommGes. I 379
  • [das unterpersonale des collegiums besteht ua.] aus schon besoldeten kammer officianten, welche die öffentlichen geschäfte vorzüglich zu betreiben haben
    1810 ZSchles. 2 (1858) 168
II zum Hofgesinde gehörig
  • die ober-cämmerey zu Dresden hat unter ihrem stab ... die cammerofficianten 
    1761 Moser,Hofr. II 110
unter Ausschluss der Schreibform(en):