Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammerpersonal

Kammerpersonal

Bedienstete an einer Kammer (IV 2 oder V 2)
  • wenn diese anordnungen [wegen der administrazion der adelichen verschuldeten guͤter] haͤtten fortgesetzt werden muͤssen, so waͤre mit der zeit eine verdoppelung des kammerpersonals ... noͤthig geworden
    1808 Krug,StaatswPreuß. 21
  • daß diese remuneration [für die kammer secretairs und canzellisten] eines theils schwerlich zugestanden; andern theils dadurch bey dem übrigen kammer personal eine nachtheilige jalousie veranlaßt werden möchte
    1810 ZSchles. 2 (1858) 164