Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammerpersonal
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Bedienstete an einer Kammer (IV 2 oder V 2)
- wenn diese anordnungen [wegen der administrazion der adelichen verschuldeten guͤter] haͤtten fortgesetzt werden muͤssen, so waͤre mit der zeit eine verdoppelung des kammerpersonals ... noͤthig geworden1808 Krug,StaatswPreuß. 21Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß diese remuneration [für die kammer secretairs und canzellisten] eines theils schwerlich zugestanden; andern theils dadurch bey dem übrigen kammer personal eine nachtheilige jalousie veranlaßt werden möchte1810 ZSchles. 2 (1858) 164